Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 02.07.2024 (GVBl. S. 277, 288) hat der Stadtrat der Stadt An der Schmücke in der Sitzung am 03.03.2025 die folgende Hauptsatzung beschlossen:
Artikel 1 - Satzungsänderungen
| § 15 Abs. 5 wird neu eingefügt, der bisherige Abs. 5 wird Abs. 6: | |
| (5) | Veröffentlichungsbekanntmachungen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB werden an den Verkündungstafeln gemäß Abs. 3 öffentlich bekanntgemacht. |
Artikel 2 - Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
An der Schmücke, den 24.03.2025
S. Schäffer — - Siegel -
Bürgermeisterin
| Der Aufsichtsbehörde vorgelegt am: | 07.03.2025 |
| Von dieser gewürdigt am: | 11.03.2025 |
| Bekanntgemacht am: | 17.04.2025 |