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Amtsblatt der Stadt An der Schmücke
Ausgabe 4/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung

Planverfahren zur Aufstellung der Ergänzungssatzung „An der Lossa“ der Gemeinde Etzleben gemäß § 34 (4) Nr. 3 BauGB

hier:

Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a (3) BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Etzleben hat in seiner Sitzung am 29.11.2023 das gesetzlich erforderliche Planverfahren zur Aufstellung der Ergänzungssatzung „An der Lossa“ der Gemeinde Etzleben eingeleitet, den Planentwurf mit der Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Plangebietes ist aus dem mitveröffentlichte Übersichtsplan ersichtlich.

Das Planverfahren zur Aufstellung der Ergänzungssatzung „An der Lossa“ der Gemeinde Etzleben soll gemäß § 34 (5) und (6) i.V.m. § 13 (2) Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB durchgeführt werden; somit ohne Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB, ohne Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a (1) BauGB. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB sowie der Behördenbeteiligung gemäß § 4 (1) BauGB wird abgesehen.

Ziel der Planung ist es, die am südlichen Rand der Ortslage von Etzleben, östlich der Straße „An der Lossa“ gelegene Fläche des Plangebietes in die im Zusammenhang bebaute Ortslage des Ortsteiles einzubeziehen und den betroffenen Bereich damit für eine bauliche Nutzung (Bebauung mit ca. zwei Einfamilienhäusern) planungsrechtlich vorzubereiten.

Die öffentliche Auslegung des Entwurfes o.g. Ergänzungssatzung gem. § 3 (2) BauGB wurde bereits durchgeführt. Im Ergebnis der Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit erfolgten Änderungen der Planunterlagen. Diese betreffen die Lage des Geltungsbereiches der externen Ausgleichsmaßnahme sowie die Verkleinerung des Geltungsbereiches der Ergänzungssatzung.

Am 05.03.2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Etzleben den überarbeiteten Planentwurf gebilligt und die erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 4a (3) BauGB beschlossen.

Gemäß § 4a (3) BauGB wird die Möglichkeit gegeben zu den vorgenommenen Änderungen bzw. Ergänzungen und ihren möglichen Auswirkungen eine Stellungnahme abzugeben. Die vorgenommenen Änderungen sind dazu in den Planunterlagen blau hervorgehoben.

Der überarbeitete Entwurf der Ergänzungssatzung „An der Lossa“ der Gemeinde Etzleben, die Begründung mit allen Anlagen sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen werden im Zeitraum

erneut öffentlich im Internet als Download unter der Adresse

https://www.stadtanderschmuecke.de/seite/404856/etzleben.html

zur Einsichtnahmne bereitgestellt.

Zusätzlich werden die o.g. Planungsunterlagen im gleichen Zeitraum im Bauamt der Stadt An der Schmücke, Am Bahnhof 43, 06577 Heldrungen während der folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt und können von jedermann eingesehen werden:

Dienstag

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Donnerstag

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Freitag

von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr

Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind während der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich.

Stellungnahmen können während der o.g. Frist von jedermann abgegeben werden. Die Übermittlung der Stellungnahmen sollte vorrangig auf elektronischem Wege an info@anderschmuecke.de erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen schriftlich an die Stadt An der Schmücke, Am Bahnhof 43, 06577 Heldrungen oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Gemeinde Etzleben unberücksichtigt bleiben können.

Als umweltbezogene Informationen für das Planverfahren sind zurzeit verfügbar: Regionalplan Nordthüringen (RP-NT 2012) und Entwurf des Grünordnungsplanes zur Ergänzungssatzung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen Bodenschutz/Altlasten, Geologie, Archäologie, Arten- und Naturschutz, Immissionsschutz, Wasserwirtschaft, Ver- und Entsorgung.

Anlage: Übersichts- und Lageplan

gez. Bolt

Bürgermeister