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Amtsblatt der Stadt An der Schmücke
Ausgabe 4/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Etzleben

 

I.

Der Gemeinderat hat am 04.02.2026 mit Beschluss Nr. B 2026/0003 nachstehende Haushalts­satzung für das Jahr 2026 beschlossen.

Haushaltssatzung

der Gemeinde Etzleben für das Haushaltsjahr 2026. Auf Grund der §§ 55, 56 und 57 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Etzleben mit Beschluss-Nr. B 2026/0003 folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen und

 

Ausgaben mit

440.150 €

und im Vermögenshaushalt

 

in den Einnahmen und

 

Ausgaben mit

21.825 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

§ 4

Gestrichen.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung der Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf

73.000 €

festgesetzt.

§ 6

Über- und außerplanmäßige Ausgaben im Sinne des § 58 ThürKO gelten als unerheblich

a)

im Verwaltungshaushalt bis zu einem Betrag von 2.500 € je Haushaltsstelle, bei höheren Beträgen bis zu 10 % des jeweiligen Haushaltsansatzes;

b)

im Vermögenshaushalt bis zu einem Betrag von 5.000 € je Haushaltsstelle, bei höheren Beträgen bis zu 5 % des jeweiligen Haushaltsansatzes.

In diesen Fällen wird der Bürgermeister ermächtigt, die Genehmigung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen.

Erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben im Sinne des § 60 Abs. 2 ThürKO, die unverzüglich den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung erfordern, sind Ausgaben, die im Einzelfall 4% des Gesamtvolumen des Haushaltplanes für das laufende Haushaltsjahr übersteigen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2026 in Kraft.

Etzleben, den 09.03.2026

Torsten König

Bürgermeister

Gemeinde Etzleben⇔(Siegel)

Nachrichtlich: 

Die Steuersätze für nachstehende Gemeindesteuern wurden laut Hebesatz-Satzung vom 15.01.2025 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

 

a)

für die Land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (A)

780 v.H.

 

b)

für die Grundstücke (B)

400 v.H.

2.

Gewerbesteuer

 

395 v.H.

Der Aufsichtsbehörde vorgelegt am:

06.02.2026

von dieser gewürdigt am:

27.02.2026

bekanntgemacht am:

02.04.2026

im elektronischen Amtsblatt

II.

Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 27.02.2026 und 04.03.2026, Az.: L.3.1-2010-GV016-01/26 der Veröffentlichung der Satzung zugestimmt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

III.

Der Haushaltsplan der Gemeinde liegt zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung zu den allgemeinen Dienstzeiten in der Stadt An der Schmücke, Am Bahnhof 43, Zimmer 11, 06577 An der Schmücke aus. Weiterhin ist eine Einsichtnahme bis zur Entlastung und Beschlussfassung der Jahresrechnung für dieses Haushaltsjahr möglich.

Etzleben, 10.03.2026

gez. Torsten König

Bürgermeister