I.
Der Gemeinderat hat am 04.02.2026 mit Beschluss Nr. B 2026/0003 nachstehende Haushaltssatzung für das Jahr 2026 beschlossen.
der Gemeinde Etzleben für das Haushaltsjahr 2026. Auf Grund der §§ 55, 56 und 57 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Etzleben mit Beschluss-Nr. B 2026/0003 folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und | |
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| Ausgaben mit | 440.150 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und | |
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| Ausgaben mit | 21.825 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.
§ 4
Gestrichen.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung der Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
73.000 €
festgesetzt.
§ 6
Über- und außerplanmäßige Ausgaben im Sinne des § 58 ThürKO gelten als unerheblich
| a) | im Verwaltungshaushalt bis zu einem Betrag von 2.500 € je Haushaltsstelle, bei höheren Beträgen bis zu 10 % des jeweiligen Haushaltsansatzes; |
| b) | im Vermögenshaushalt bis zu einem Betrag von 5.000 € je Haushaltsstelle, bei höheren Beträgen bis zu 5 % des jeweiligen Haushaltsansatzes. |
In diesen Fällen wird der Bürgermeister ermächtigt, die Genehmigung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben im Sinne des § 60 Abs. 2 ThürKO, die unverzüglich den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung erfordern, sind Ausgaben, die im Einzelfall 4% des Gesamtvolumen des Haushaltplanes für das laufende Haushaltsjahr übersteigen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2026 in Kraft.
Etzleben, den 09.03.2026
Torsten König
Bürgermeister
Gemeinde Etzleben⇔(Siegel)
Nachrichtlich:
Die Steuersätze für nachstehende Gemeindesteuern wurden laut Hebesatz-Satzung vom 15.01.2025 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
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| a) | für die Land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 780 v.H. |
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| b) | für die Grundstücke (B) | 400 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer
| 395 v.H. | |
| Der Aufsichtsbehörde vorgelegt am: | 06.02.2026 |
| von dieser gewürdigt am: | 27.02.2026 |
| bekanntgemacht am: | 02.04.2026 im elektronischen Amtsblatt |
II.
Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 27.02.2026 und 04.03.2026, Az.: L.3.1-2010-GV016-01/26 der Veröffentlichung der Satzung zugestimmt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
III.
Der Haushaltsplan der Gemeinde liegt zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung zu den allgemeinen Dienstzeiten in der Stadt An der Schmücke, Am Bahnhof 43, Zimmer 11, 06577 An der Schmücke aus. Weiterhin ist eine Einsichtnahme bis zur Entlastung und Beschlussfassung der Jahresrechnung für dieses Haushaltsjahr möglich.
Etzleben, 10.03.2026
gez. Torsten König
Bürgermeister