In der
| Gemeinde | Oberheldrungen |
| Gemarkung | Oberheldrungen |
| Flur | 1 |
| Flurstücke | 346/46, 347/46 |
wurde eine Grenzwiederherstellung
nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 14 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über die Liegenschaftsvermessung und deren Ergebnis wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten
vom 09.04.2026 bis 11.05.2026
in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
in den Räumen der
Vermessungsstelle ÖbVI H.Wyrfel, Mittelstraße 4, 99610 Wundersleben
eingesehen werden.
Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der o. g. Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch erhoben wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei Vermessungsstelle ÖbVI H.Wyrfel, Mittelstraße 4, 99610 Wundersleben schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.
Wundersleben, 17.03.2026
H. Wyrfel
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur