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Amtsblatt der Stadt An der Schmücke
Ausgabe 4/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung des Ergebnisses der Grenzwiederherstellung von Flurstücksgrenzen

 

In der

Gemeinde

Oberheldrungen

Gemarkung

Oberheldrungen

Flur

1

Flurstücke

346/46, 347/46

wurde eine Grenzwiederherstellung

nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 14 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über die Liegenschaftsvermessung und deren Ergebnis wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten

vom 09.04.2026 bis 11.05.2026

in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

in den Räumen der

Vermessungsstelle ÖbVI H.Wyrfel, Mittelstraße 4, 99610 Wundersleben

eingesehen werden.

Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der o. g. Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch erhoben wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei Vermessungsstelle ÖbVI H.Wyrfel, Mittelstraße 4, 99610 Wundersleben schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.

Wundersleben, 17.03.2026

H. Wyrfel

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur