Durch das Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Katasterbereich Artern, wurde das Liegenschaftskataster fortgeführt.
Folgende/s Flurstück/e ist/sind von der Fortführung betroffen:
Der/Die entsprechende/n Fortführungsnachweis/e kann/können von dem/n Grundstückseigentümer/n sowie dem/den Inhaber/n grundstücksgleicher Rechte
vom 02.06.2023 bis 03.07.2023
in der Zeit
| Sprechzeiten des Katasterbereich Artern | Mo-Do — Fr | 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr 08:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung |
in den Räumen des Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation, Katasterbereich Artern, Alte Poststraße 10, 06556 Artern eingesehen werden.
Gemäß § 11 Abs. 4 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes wird durch Offenlegung die Fortführung des Nachweises von Liegenschaften (Fortführungsnachweis) bekannt gegeben. Der Fortführungsnachweis gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.
Gegen die Fortführung des Liegenschaftskatasters kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei dem Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Katasterbereich Artern, Alte Poststraße 10, 06556 Artern Widerspruch erhoben werden.
Artern, den 25.04.2023
Im Auftrag
gez. Michael Rapp
Katasterbereichsleiter