I.
Der Stadtrat hat am 04.04.2023 mit Beschluss Nr. B 2023/0016 nachstehende Haushaltssatzung für das Jahr 2023 beschlossen.
der Stadt An der Schmücke für das Haushaltsjahr 2023. Auf Grund der §§ 55, 56 und 57 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Stadt An der Schmücke mit Beschluss- Nr.: B 2023/0016
folgende Haushaltssatzung.
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt;
| er schließt im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und |
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| Ausgaben mit | 9.213.642 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und |
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| Ausgaben mit | 1.999.950 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Für alle Ortschaften der Stadt an der Schmücke einheitliche Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern. Diese werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
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| a) | für die Land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 304 v.H. |
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| b) | für die Grundstücke (B) | 411 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 395 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
1.535.600 €
festgesetzt.
§ 6
Die Höhe des Kostenersatzes gemäß § 51 Abs. 2 ThürKO beträgt 222.650 €.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben im Sinne des § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO, die unverzüglich den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung erfordern, sind Ausgaben, die im Einzelfall 1% des Gesamtvolumen des Haushaltplanes, mindestens jedoch 160.000 €, für das laufende Haushaltsjahr übersteigen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
An der Schmücke, den 10.05.2023
Silvana Schäffer — -Siegel-
Bürgermeisterin
| Der Aufsichtsbehörde vorgelegt am: | 11.04.2023 |
| Von dieser gewürdigt am: | |
| Bekannt gemacht am: | 26.05.2023 |
II.
Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 19.04.2023, Az.: L.3.1.2010 – LG088 – 01/23, der Veröffentlichung der Satzung zugestimmt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
III.
Der Haushaltsplan der Stadt liegt zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung zu den allgemeinen Dienstzeiten in der Stadt An der Schmücke, Am Bahnhof 43, Zimmer 11, 06577 An der Schmücke aus. Weiterhin ist eine Einsichtnahme bis zur Entlastung und Beschlussfassung der Jahresrechnung für dieses Haushaltsjahr möglich.
An der Schmücke, den 11.05.2023
gez. Silvana Schäffer
Bürgermeisterin