Der Stadtrat der Stadt An der Schmücke hat in seiner Sitzung am 04.05.2023 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB der 2. Änderung zum Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 1 mit integrierter Grünordnung in der Feldstraße in 06577 An der Schmücke OT Heldrungen im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen.
Der Entwurf der 2. Änderung zum Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 1 mit integrierter Grünordnung in der Feldstraße in 06577 An der Schmücke OT Heldrungen und die Begründung liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
05.06.2023 bis 07.07.2023
im Bauamt der Stadt An der Schmücke OT Heldrungen, Zimmer 01, Am Bahnhof 43, aus. Zusätzlich werden die Unterlagen im gleichen Zeitraum als Download unter der Adresse www.stadtanderschmuecke.de bereitgestellt.
Die Unterlagen können zu den Öffnungszeiten eingesehen werden.
| Dienstzeiten: | |
| Montag: | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
| Dienstag: | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch: | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
| Donnerstag: | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
| Freitag: | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Stellungnahmen können von jedermann während dieser Auslegungsfrist schriftlich oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht vorgebrachte Einwendungen können unter bestimmten Voraussetzungen nach § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung einzelner Verfahrensschritte gemäß § 4 b BauGB einem Planungsbüro übertragen worden sind.
gez. Schäffer
Bürgermeisterin
Stadt An der Schmücke
Die Gesamtgröße der bebauten und befestigten Grundstücksfläche (A1 bis A3) bleibt unverändert gegenüber der Ausgangsplanung in seiner vorliegenden 1. Änderung, Fassung vom Juli 2004, in Kraft getreten mit öffentlicher ortsüblicher Bekanntmachung vom 23.07.2004.