Bitte beachten Sie, ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung werden Zahlungspflichtige bei Zahlungsverzug (nach Ablauf der ursprünglichen Fälligkeit), im Rahmen einer angemessenen Frist, nur noch durch schriftliche Mahnung zur Zahlung aufgefordert. Die Aufforderung, der ausstehenden Zahlungsverpflichtung nachzukommen, erfolgt durch die Kasse der Stadt An der Schmücke im Rahmen der erfüllenden Tätigkeit für die Gemeinde Etzleben.
Die bisherigen vorangegangen Zahlungserinnerungen entfallen gegenstandslos.