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Amtsblatt der Stadt An der Schmücke
Ausgabe 5/2025
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Informationen

Schießwarnung Mai 2025

1.

Es ist verboten,

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den Standortübungsplatz unbefugt zu betreten,

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sich Munition und Munitionsteile widerrechtlich anzueignen,

-

sowie Blindgänger zu berühren.

Es besteht Lebensgefahr!

2.

Ausnahmegenehmigungen zum Betreten des StOÜbPl sind ausschließlich bei Fw StOAngel, Kyffhäuser-Kaserne, 06567 Bad Frankenhausen, oder telefonisch unter Telefon-Nr.: 034671/53 - 4025/4026 zu beantragen.

3.

Vorsicht!

Blindgänger, Übungen von Kampffahrzeugen Straßenverschmutzungen, unbeleuchtete und getarnte Fahrzeuge sind eine ständige Gefahr auf dem Standortübungsplatz.

4.

Fundorte von Blindgängern sind zu kennzeichnen und unverzüglich dem Fw StOAngel zu melden.

5.

Gesperrte Geländeteile sind durch:

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Schranken,

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gesetzte rote Flaggen,

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Verbotsschilder und Absperrposten,

gekennzeichnet und dürfen in keiner Weise betreten werden.

6.

Der Mutzenbrunnen ist für die Öffentlichkeit gesperrt. Es besteht ein generelles Betretungs- und Befahrungsverbot für diesen Bereich.

7.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen dem Verbot eine militärische Anlage betritt, handelt ordnungswidrig nach dem Paragraph 114 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten.

Jeder Verstoß wird zur Anzeige gebracht.

Im Auftrag

Im Original gezeichnet

Keil

Stabsfeldwebel und Fw StOAngel

Warnzeiten für den Standortübungsplatz Bad Frankenhausen im Monat Mai 2025

Schießzeiten können sich täglich ändern.