Der Stadtrat hat am 23.02.2026 mit Beschluss Nr. B 2026/0010 nachstehende Haushaltssatzung für das Jahr 2026 beschlossen.
Haushaltssatzung der Stadt An der Schmücke für das Haushaltsjahr 2026. Auf Grund der §§ 55, 56 und 57 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Stadt An der Schmücke mit Beschluss-Nr.: B 2026/0010 folgende Haushaltssatzung.
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und | |
| Ausgaben mit | 10.635.550 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und | |
| Ausgaben mit | 3.077.800 € |
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Unbesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
1.772.000 €
festgesetzt.
Die Höhe des Kostenersatzes gemäß § 51 Abs. 2 ThürKO beträgt 194.150 €.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben im Sinne des § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO, die unverzüglich den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung erfordern, sind Ausgaben, die im Einzelfall 1% des Gesamtvolums des Haushaltplanes, mindestens jedoch 160.000 €, für das laufende Haushaltsjahr übersteigen.
Weitere Angabe:
Kreditaufnahme mit Kapitaldienstfinanzierung nach dem ThürKIpG in Höhe von 800.000 €
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2026 in Kraft.
An der Schmücke, den 17.04.2026
Stadt An der Schmücke⇔ -Siegel-
Silvana Schäffer
Bürgermeisterin
Nachrichtlich:
Die Steuersätze für nachstehende Gemeindesteuern wurden laut Hebesatz-Satzung vom 24.01.2025 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die Land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 478 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (B) | 410 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 395 v.H. | |
| Der Aufsichtsbehörde vorgelegt am: | 10.03.2026 |
| Von dieser gewürdigt am: | 17.03.2026 |
| Bekanntgemacht am: | 08.05.2026 im elektronischen Amtsblatt |
Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 17.03.2026 und 16.04.2026, Az.: L.3.1.2010-LG088-01/26, der Veröffentlichung der Satzung zugestimmt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Der Haushaltsplan der Stadt liegt zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung zu den allgemeinen Dienstzeiten in der Stadt An der Schmücke, Am Bahnhof 43, Zimmer 11, 06577 An der Schmücke aus. Weiterhin ist eine Einsichtnahme bis zur Entlastung und Beschlussfassung der Jahresrechnung für dieses Haushaltsjahr möglich.
An der Schmücke, den 20.04.2026
gez. Silvana Schäffer
Bürgermeisterin