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Amtsblatt der Stadt An der Schmücke
Ausgabe 5/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Oberheldrungen

 

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Dezember 2025 (GVBl. S. 22, 47) hat der Gemeinderat der Gemeinde Oberheldrungen in der Sitzung am 25.02.2026 die folgende 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung beschlossen:

Artikel 1

Satzungsänderungen

§ 13 Abs. 5 wird neu eingefügt, der bisherige Abs. 5 wird Abs. 6:

(5) Veröffentlichungsbekanntmachungen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB werden an den Verkündungstafeln gemäß Abs. 3 öffentlich bekanntgemacht.

Artikel 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft

Oberheldrungen, den 30.03.2026

S. Weber

Bürgermeisterin⇔- Siegel -

Der Aufsichtsbehörde vorgelegt am:

09.03.2026 

Von dieser gewürdigt am:

17.03.2026 

Bekanntgemacht am:

08.05.2026

im elektronischen Amtsblatt

Hinweis:

Gemäß § 21 Abs. 4 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) ist die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunal­ordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde Oberheldrungen unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Ver­letzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Wurde eine Verletzung nach Satz 1 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen