Aufgrund des § 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127), des § 14 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (ThürBKG) vom 05.02.2008 (GVBl. S. 22), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. November 2020 (GVBl. S. 559) sowie des § 2 der Thüringer Feuerwehr-Entschädigungsverordnung (ThürFwEntschVO) vom 26. Oktober 2019, zuletzt geändert durch Verordnung vom 13. Oktober 2020 (GVBl. S. 543) hat der Stadtrat der Stadt An der Schmücke in seiner Sitzung am 04.05.2023 folgende 2. Änderungssatzung zur Feuerwehrentschädigungssatzung beschlossen:
Artikel 1 - Satzungsänderung
§ 4 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:
Zur Förderung des Ehrenamtes und in Würdigung der Einsatzbereitschaft der ehrenamtlich tätigen aktiven Angehörigen der Feuerwehren gewährt die Stadt eine pauschale Bereitschaftsentschädigung wie folgt:
Jeder aktive Feuerwehrangehörige erhält für seine Teilnahme an Einsätzen eine Bereitschaftsentschädigung in folgender Höhe:
| pro Einsatz: 5,00 € |
Anspruchsberechtigt sind nur Feuerwehrangehörige der Einsatzabteilung, welche nach Alarmierung tatsächlich im Einsatz waren oder auf Anordnung in Bereitschaft auf der Wache verblieben sind.
Artikel 2 - Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft
An der Schmücke, den 08.06.2023 — - Siegel -
S. Schäffer
Bürgermeisterin
| Der Aufsichtsbehörde vorgelegt am: | 11.05.2023 |
| Von dieser gewürdigt am: | 16.05.2023 |
| Bekanntgemacht am: | 23.06.2023 |