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Amtsblatt der Stadt An der Schmücke
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Stadt An der Schmücke

Tarif zur Badeordnung

der Stadt An der Schmücke

für das Freibad Oldisleben

Der Stadtrat der Stadt An der Schmücke hat in seiner Sitzung am 29.04.2024 mit Beschluss B 2024/0021 nachstehenden Tarif zur Badeordnung vom 14.05.2024 für das Freibad Oldisleben - im Folgenden Tarif genannt - beschlossen:

§ 1

Tarife

(1) Für die Benutzung des Freibades Oldisleben werden folgende Tarife festgesetzt:

o

Tageskarte für einmalige Benutzung am Tage der Lösung

a)

Kinder bis zum 14. Lebensjahr

1,50 €

b)

Schüler, Lehrlinge, Studenten und Rentner

2,50 €

c)

Erwachsene

3,50 €

o

Tageskarte für einmalige Benutzung ab 17:00 Uhr

a)

Kinder bis zum 14. Lebensjahr

1,00 €

b)

Schüler, Lehrlinge, Studenten und Rentner

1,50 €

c)

Erwachsene

2,00 €

o

10er-Karte für das 10malige Benutzen des Bades

a)

Kinder bis zum 14. Lebensjahr

12,00 €

b)

Schüler, Lehrlinge, Studenten und Rentner

20,00 €

c)

Erwachsene

28,00 €

o

Saisonkarte für die Benutzung des Bades

innerhalb der gelösten Saison

a)

Kinder bis zum 14. Lebensjahr

30,00 €

b)

Schüler, Lehrlinge, Studenten und Rentner

60,00 €

c)

Erwachsene

90,00 €

(2) In Verlust geratene Eintrittskarten werden nicht ersetzt.

§ 2

Schwimmunterricht und Schwimmstufen

(1) Für die Teilnahme an einem Schwimmkurs werden pro Teilnehmer 80,00 € festgesetzt. Dies beinhaltet 10 Stunden Schwimmunterricht.

(2) Für die Abnahme der Schwimmstufen Seepferdchen, Bronze, Silber und Gold werden jeweils 5,00 € festgelegt.

§ 3

Freiflächennutzung

(1) Die Nutzung der Freiflächen inkl. Sanitärbereich außerhalb der Öffnungszeiten des Freibades ist für Gruppen (mindestens 5 Personen) ab dem 15. Lebensjahr möglich. In jeder Gruppe muss mindestens eine Person die Volljährigkeit erreicht haben. Für die Nutzung werden 5,00 € pro Person erhoben. Dies beinhaltet zwei Übernachtungen.

(2) Zusätzlich wird unabhängig von der Gruppengröße eine Reinigungspauschale von 20,00 € pro Nutzungstag erhoben.

§ 4

In-Kraft-Treten

Dieser Tarif tritt am Tag nach seiner Bekanntmachung in Kraft.

An der Schmücke, den 14.05.2024

Silvana Schäffer

Bürgermeisterin