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Amtsblatt der Stadt An der Schmücke
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Stadt An der Schmücke

zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4

„Wohngebiet - Am Schwimmbad“,

Stadtteil Bahnhof Heldrungen der Stadt An der Schmücke

hier:

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

gemäß § 2 (1) BauGB und der frühzeitigen

Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB

Der Stadtrat der Stadt An der Schmücke hat in seiner Sitzung am 29.04.2024 das bisherige Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Wohngebiet-Am Schwimmbad“, Stadtteil Bahnhof Heldrungen der Stadt An der Schmücke eingestellt und die Neuaufstellung mit geändertem Geltungsbereich beschlossen. Damit wurde das gesetzlich erforderliche Planverfahren gemäß BauGB neu eingeleitet. Der aktuelle räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der mitveröffentlichten Planskizze ersichtlich. Gemäß § 2 (1) BauGB in der z.Z. gültigen Fassung wird dieser Beschluss hiermit bekannt gemacht.

Wesentliches Ziel der Planung

ist die planungsrechtliche Sicherung der bereits vorhandenen Wohnnutzung im Bereich „Am Schwimmbad“.

Als umweltbezogene Informationen für das Planverfahren sind zur Zeit verfügbar: der Regionalplan Nordthüringen (RP-NT), die Offenlandbiotopkartierung, der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt An der Schmücke, der Vorentwurf des Umweltberichtes mit Grünordnungsplan zum Bebauungsplan, eine artenschutzrechtliche Bewertung im Rahmen des eingestellten Bebauungsplanverfahrens vom 21.03.2022.

Auf Grund der zurzeit vorliegenden Erkenntnisse legt die Stadt An der Schmücke zur Berücksichtigung der Umweltbelange gemäß § 2 (4) Satz 2 BauGB den Umfang und den Detaillierungsgrad für die Ermittlung der umweltbezogenen Informationen dahingehend fest, dass folgende Ermittlungen oder Ausführungen im Rahmen des in Rede stehenden Planverfahrens vorgesehen werden: Erarbeitung und Fortschreibung des Umweltberichts mit Grünordnungsplan und Artenschutzfachbeitrag sowie das Einholen der Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Fachbehörden.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 4 „Wohngebiet-Am Schwimmbad“, Stadtteil Bahnhof Heldrungen der Stadt An der Schmücke bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung sowie dem Umweltbericht mit Grünordnungsplan und Artenschutzfachbeitrag wird gemäß § 3 (1) BauGB zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Zeitraum

vom 24.06.2024 bis 26.07.2024

im Internet als Download unter der Adresse

www.stadtanderschmuecke.de veröffentlicht.

https://www.stadtanderschmuecke.de/seite/

404860/heldrungen.html

Als zusätzliches Informationsangebot werden die o.g. Planungsunterlagen im gleichen Zeitraum an nachfolgender Stelle innerhalb der Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt und können von jedermann eingesehen werden. Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten oder nach gesonderter Terminabsprache möglich:

Ort:

Bauamt der Stadt An der Schmücke,

Am Bahnhof 43,

06577 An der Schmücke (Heldrungen)

Montag:

geschlossen

Dienstag:

9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch:

geschlossen

Donnerstag:

9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr

Freitag:

9:00 - 11:00 Uhr

Stellungnahmen können während der o.g. Frist von jedermann abgegeben werden. Die Übermittlung der Stellungnahmen sollte vorrangig auf elektronischem Wege an info@anderschmuecke.de erfolgen.

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich an die Stadt An der Schmücke, Am Bahnhof 43, 06577 An der Schmücke (Heldrungen) gesandt oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Stadt An der Schmücke unberücksichtigt bleiben können.

Die gemäß § 3 (2) BauGB durchzuführende öffentliche Auslegung der o.a. Planunterlagen mit Begründung der Stadt An der Schmücke ist hiervon nicht betroffen. Ort und Zeitpunkt dieser Auslegung werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Anlage: Übersichts- und Lageplan

gez. Schäffer

Bürgermeisterin