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Amtsblatt der Stadt An der Schmücke
Ausgabe 6/2024
Informationen aus den Ämtern
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Informationen aus den Ämtern

Einhaltung der Straßenreinigungssatzung

An alle Einwohnerinnen und Einwohner,

an alle Grundstücksbesitzer

Die Straßenreinigung und das regelmäßige Entfernen von Unkraut sind wichtige Maßnahmen, um die öffentlichen Straßen sauber und sicher zu halten. Gemäß der Straßenreinigungssatzung der Stadt An der Schmücke besteht eine Reinigungspflicht, die mindestens einmal im Monat durchzuführen ist, solange die Umstände nicht eine sofortige Reinigung erfordern.

Um eine ordnungsgemäße Entwässerung der Straßen zu ermöglichen, ist die regelmäßige Reinigung der Straßenrinnen und Einflussöffnungen unabdingbar.

Es wird dringend um Beachtung gebeten.