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Amtsblatt der Stadt An der Schmücke
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Oberheldrungen

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Gemeinde Oberheldrungen

I.

Der Gemeinderat hat am 25.04.2024 mit Beschluss Nr. B 2024/0014 nachstehende Haushaltssatzung für das Jahr 2024 beschlossen.

Haushaltssatzung

der Gemeinde Oberheldrungen

für das Haushaltsjahr 2024

Auf Grund der §§ 55, 56 und 57 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde mit Beschluss-Nr.: B 2024/0014 folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt;

er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

1.269.555 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

122.000 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die Land- und

forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

 — 

300 v.H.

b)

für die Grundstücke (B)

410 v.H.

2.

Gewerbesteuer

395 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 211.590 € festgesetzt.

§ 6

Überplanmäßige Ausgaben bis 300 € und außerplanmäßige Ausgaben bis 800 € gelten als unerheblich. In diesen Fällen wird die Bürgermeisterin ermächtigt, die Genehmigung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. (lt. § 20 Abs.3 Nr. 9 der Geschäftsordnung der Gemeinde Oberheldrungen)

Erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben im Sinne des § 60 Abs. 2 ThürKO, die unverzüglich den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung erfordern, sind Ausgaben, die im Einzelfall 2% des Gesamtvolumens des Haushaltplanes für das laufende Haushaltsjahr übersteigen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2024 in Kraft.

Oberheldrungen, den 12.06.2024 —  (Siegel)

Weber

Bürgermeisterin

Der Aufsichtsbehörde vorgelegt am:

21.05.2024

von dieser gewürdigt am:

23.05.2024

bekanntgemacht am:

21.06.2024

im elektronischem Amtsblatt

II.

Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 23.05.2024, Az.: L.3.1.2010 - GV052 - 03/24 und vom 12.06.2024, Az.: L.3.1.2010 - GV052 - 03/24 der Veröffentlichung der Satzung zugestimmt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

III.

Der Haushaltsplan der Stadt liegt zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung zu den allgemeinen Dienstzeiten in der Stadt An der Schmücke, Am Bahnhof 43, Zimmer 11, 06577 An der Schmücke aus. Weiterhin ist eine Einsichtnahme bis zur Entlastung und Beschlussfassung der Jahresrechnung für dieses Haushaltsjahr möglich.

Oberheldrungen, 13.06.2024

gez. Susann Weber

Bürgermeisterin