I.
Der Gemeinderat hat am 25.04.2024 mit Beschluss Nr. B 2024/0014 nachstehende Haushaltssatzung für das Jahr 2024 beschlossen.
Auf Grund der §§ 55, 56 und 57 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde mit Beschluss-Nr.: B 2024/0014 folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
|
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.269.555 € |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
|
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 122.000 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
|
| a) | für die Land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | — 300 v.H. |
|
| b) | für die Grundstücke (B) | 410 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 395 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 211.590 € festgesetzt.
§ 6
Überplanmäßige Ausgaben bis 300 € und außerplanmäßige Ausgaben bis 800 € gelten als unerheblich. In diesen Fällen wird die Bürgermeisterin ermächtigt, die Genehmigung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. (lt. § 20 Abs.3 Nr. 9 der Geschäftsordnung der Gemeinde Oberheldrungen)
Erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben im Sinne des § 60 Abs. 2 ThürKO, die unverzüglich den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung erfordern, sind Ausgaben, die im Einzelfall 2% des Gesamtvolumens des Haushaltplanes für das laufende Haushaltsjahr übersteigen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2024 in Kraft.
Oberheldrungen, den 12.06.2024 — (Siegel)
Weber
Bürgermeisterin
| Der Aufsichtsbehörde vorgelegt am: | 21.05.2024 |
| von dieser gewürdigt am: | 23.05.2024 |
| bekanntgemacht am: | 21.06.2024 im elektronischem Amtsblatt |
II.
Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 23.05.2024, Az.: L.3.1.2010 - GV052 - 03/24 und vom 12.06.2024, Az.: L.3.1.2010 - GV052 - 03/24 der Veröffentlichung der Satzung zugestimmt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
III.
Der Haushaltsplan der Stadt liegt zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung zu den allgemeinen Dienstzeiten in der Stadt An der Schmücke, Am Bahnhof 43, Zimmer 11, 06577 An der Schmücke aus. Weiterhin ist eine Einsichtnahme bis zur Entlastung und Beschlussfassung der Jahresrechnung für dieses Haushaltsjahr möglich.
Oberheldrungen, 13.06.2024
gez. Susann Weber
Bürgermeisterin