Der Stadtrat der Stadt An der Schmücke hat am 26.05.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, für die Aufhebung des Bebauungsplanes "„Windpark hohe Schrecke“ gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
Da die Vorschriften des Baugesetzbuchs (BauGB) über die Aufstellung von Bauleitplänen auch für ihre Änderung, Ergänzung und Aufhebung (vgl. § 1 Abs. 8 BauGB) gelten, ist nun im weiteren vorgeschriebenen förmlichen Verfahren die frühzeitige Beteiligung von Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange geboten. Den entsprechenden Beschluss hierfür fasste der Stadtrat der Stadt An der Schmücke in seiner Sitzung am 03.03.2025. Damit wurde das gesetzlich erforderliche Planverfahren gemäß BauGB neu eingeleitet.
Wesentliches Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Aufhebung des Bebauungsplanes „Windpark hohe Schrecke“ inklusive sämtlicher Festsetzungen.
Der aktuelle räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes aus dem Jahr 2004 ist aus der mitveröffentlichten Planskizze ersichtlich. Er umfasst eine Fläche von rund 47 ha und liegt etwa 500 m nördlich der Ortschaft Braunsroda in der Gemarkung Heldrungen
Der räumliche Geltungsbereich der Aufhebungssatzung entspricht dem räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans Bebauungsplanes „Windpark hohe Schrecke“ und umfasst die folgenden Flurstücke der Gemarkung Heldrungen: Flur 14 Flurstück 1/1 und teilweise 2, 3 und 7, sowie Flur 13 Flurstücke 6, 7/1, 8/1, 9 und teilweise 1, 3/1, 4, 5, 12, 211/48, 49/1, 170/50, 212/48, 54/11.
Die bestehenden Windenergieanlagen sollen zurückgebaut und durch moderne, dem Stand der Technik entsprechende Windenergieanlagen ersetzt werden. Neue leistungsstarke Anlagen der 5 bis 7 MW Klasse weisen i.d.R. Gesamthöhen von 200 m bis 280 m auf. Durch ihren Betrieb kann deutlich mehr Strom als durch den Betrieb der Altanlagen erzeugt werden.
Diesem Repoweringvorhaben steht der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Windpark hohe Schrecke“ vom 09.07.2004 entgegen, da insbesondere das in dem Bebauungsplan festgesetzte Maß der baulichen Nutzung, die vorgegebene Höhenbeschränkung auf 121 m sowie die festgesetzten zulässigen Schallwerte in Nabenhöhe von maximal 103 dB(A) nicht für moderne Windenergieanlagentypen geeignet sind. Daher ergibt sich das planungsrechtliche Erfordernis zur Aufhebung Bebauungsplanes.
Die Änderung des Bebauungsplans kommt nicht in Betracht, da bei Wirksamwerden der im Sachlichen Teilplan Windenergie Nordthüringen (Entwurf vom 13. Juli 2022) getroffenen Darstellung der Planfläche als Vorranggebiet für Windenergie mit der Bezeichnung „W-11 Heldrungen/ Braunsroda“ kein planungsrechtliches Erfordernis für einen Bebauungsplan besteht.
Die Aufhebung des Bebauungsplans wird im zweistufigen Regelverfahren durchgeführt. Es werden eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt.
Gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sind die Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Dafür wird der Vorentwurf der Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan „Windpark hohe Schrecke“ einschließlich Begründung und Umweltbericht (Stand: April 2025) der Stadt An der Schmücke für den Ortsteil Heldrungen veröffentlicht und öffentlich ausgelegt.
Der Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes “Windpark Hohe Schrecke“ Ortsteil Heldrungen der Stadt An der Schmücke, die Begründung mit allen Anlagen werden im Zeitraum vom
16.06.2025 bis 14.07.2025
öffentlich im Internet als Download unter der Adresse
https://www.stadtanderschmuecke.de/seite/404860/heldrungen.html
zur Einsichtnahme bereitgestellt. Zusätzlich werden die o.g. Planungsunterlagen im gleichen Zeitraum im Bauamt der Stadt An der Schmücke, Am Bahnhof 43, 06577 Heldrungen während der folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt und können von jedermann eingesehen werden:
| Dienstag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Donnerstag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
| Freitag | von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr |
Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind während der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich. Stellungnahmen können während der o.g. Frist von jedermann abgegeben werden. Die Übermittlung der Stellungnahmen sollte vorrangig auf elektronischem Wege an info@anderschmuecke.de erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen schriftlich an die Stadt An der Schmücke, Am Bahnhof 43, 06577 Heldrungen oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Stadt An der Schmücke unberücksichtigt bleiben können.