Der Stadtrat der Stadt An der Schmücke hat in der Sitzung am 06.07.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Amtsgericht Sondershausen gefasst.
Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) täglich in der Zeit vom 24.07. - 28.07.2023 zu jedermanns Einsicht im
Verwaltungsgebäude der Stadt An der Schmücke, Am Bahnhof 43 in 06577 An der Schmücke aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung schriftlich oder zu Protokoll bei der Stadt An der Schmücke Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
An der Schmücke, 07.07.2023
gez. S. Schäffer
Bürgermeisterin