I.
Der Gemeinderat hat am 14.06.2023 mit Beschluss Nr. B 2023/0009 nachstehende Haushaltssatzung für das Jahr 2023 beschlossen.
Auf Grund der §§ 55, 56 und 57 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Etzleben mit Beschluss-Nr. B 2023/0009 folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
|
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 403.390 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 100.850 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
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| a) | für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) | 400 v. H. |
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| b) | für die Grundstücke (B) | 400 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer
| 395 v. H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung der Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
67.000 €
festgesetzt.
§ 6
Über- und außerplanmäßige Ausgaben im Sinne des § 58 ThürKO gelten als unerheblich
| a) | im Verwaltungshaushalt bis zu einem Betrag von 2.500 € je Haushaltsstelle, bei höheren Beträgen bis zu 10 % des jeweiligen Haushaltsansatzes; |
| b) | im Vermögenshaushalt bis zu einem Betrag von 5.000 € je Haushaltsstelle, bei höheren Beträgen bis zu 5 % des jeweiligen Haushaltsansatzes. |
In diesen Fällen wird der Bürgermeister ermächtigt, die Genehmigung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben im Sinne des § 60 Abs. 2 ThürKO, die unverzüglich den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung erfordern, sind Ausgaben, die im Einzelfall 4% des Gesamtvolumen des Haushaltplanes für das laufende Haushaltsjahr übersteigen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Etzleben, den 11.07.2023
Michael Boldt
Bürgermeister — (Siegel)
| Der Aufsichtsbehörde vorgelegt am: | 22.06.2023 |
| von dieser gewürdigt am: | 03.07.2023 |
| Bekanntgemacht am: | 21.07.2023 |
II.
Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 03.07.2023 und 11.07.2023, Az.: L.3.1-2010-GV016-01/23, der Veröffentlichung der Satzung zugestimmt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
III.
Der Haushaltsplan der Gemeinde liegt zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung zu den allgemeinen Dienstzeiten in der Stadt An der Schmücke, Am Bahnhof 43, Zimmer 11, 06577 An der Schmücke aus. Weiterhin ist eine Einsichtnahme bis zur Entlastung und Beschlussfassung der Jahresrechnung für dieses Haushaltsjahr möglich.
Etzleben, 12.07.2023
gez. Michael Boldt
Bürgermeister