Titel Logo
Amtsblatt der Stadt An der Schmücke
Ausgabe 7/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Gemeinde Oberheldrungen für die Amtszeit vom 1.1.2024 bis 31.12.2028

Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Gemeinde Oberheldrungen für die Amtszeit vom 1.1.2024 bis 31.12.2028.

Der Gemeinderat der Gemeinde Oberheldrungen hat in der Sitzung am 11.07.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Amtsgericht Sondershausen gefasst.

Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) täglich in der Zeit vom 24.07. - 28.07.2023 zu jedermanns Einsicht im

Verwaltungsgebäude der Stadt An der Schmücke, Am Bahnhof 43 in 06577 An der Schmücke aus.

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung schriftlich oder zu Protokoll bei der Stadt An der Schmücke Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

Oberheldrungen, 12.07.2023

gez. S. Weber

Bürgermeisterin