Auf Grund des § 52 Abs. 4 der Thüringer Bauordnung (ThürBO) in der Fassung vom 02.07.2024 und der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 02.07.2024 (GVBl. S. 277, 288), hat der Stadtrat der Stadt An der Schmücke in der Sitzung vom 26.05.2025 die folgende Aufhebungssatzung zur Ablösesatzung für Stellplätze der Stadt Heldrungen beschlossen:
§ 1
Aufhebung einer Satzung
Die Ablösesatzung für Stellplätze der Stadt Heldrungen vom 10.11.1999 wird aufgehoben.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
An der Schmücke, den 03.07.2025
Sivana Schäffer
Bürgermeisterin — (Siegel)
| Der Aufsichtsbehörde vorgelegt am: | 10.06.2025 |
| Von dieser gewürdigt am: | 17.06.2025 |
| Bekanntgemacht am: | 18.07.2025 |