Auf Grund der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 02.07.2024 (GVBl. S. 277, 288), hat der Stadtrat der Stadt An der Schmücke in der Sitzung vom 26.05.2025 die folgende Aufhebungssatzung zur Marktgebührensatzung der Gemeinde Oldisleben beschlossen:
§ 1
Aufhebung einer Satzung
Die Marktgebührensatzung der Gemeinde Oldisleben vom 24.05.2004 wird aufgehoben.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
An der Schmücke, den 03.07.2025
Silvana Schäffer
Bürgermeisterin — (Siegel)
| Der Aufsichtsbehörde vorgelegt am: | 10.06.2025 |
| Von dieser gewürdigt am: | 17.06.2025 |
| Bekanntgemacht am: | 18.07.2025 |