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Amtsblatt der Stadt An der Schmücke
Ausgabe 7/2026
Informationen aus den Ämtern
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Das Ordnungsamt informiert

Einhaltung der Straßenreinigungssatzung

An alle Einwohnerinnen und Einwohner,

an alle Grundstückseigentümer und Grundstücksbesitzer,

die Sauberkeit unserer Straßen trägt wesentlich zu einem gepflegten Ortsbild sowie zur Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs bei. Daher erinnert das Ordnungsamt an die bestehende Straßenreinigungspflicht nach der Straßenreinigungssatzung der Stadt An der Schmücke.

Die Verpflichtung zur Straßenreinigung wurde gemäß § 49 Thüringer Straßengesetz auf die Eigentümer und Besitzer der an öffentlichen Straßen gelegenen Grundstücke übertragen. Die Reinigungspflicht gilt für bebaute und unbebaute Grundstücke innerhalb der geschlossenen Ortslage.

Zur Reinigung gehören insbesondere:

Gehwege und Schrammborde,

Fahrbahnen einschließlich Radwege,

Straßenrinnen,

Parkflächen,

Einflussöffnungen der Straßenkanäle,

Überwege sowie

angrenzende Böschungen und ähnliche Bereiche.

Die Reinigung umfasst nicht nur das Entfernen von Schmutz, Laub und sonstigen Verunreinigungen, sondern auch die Beseitigung von Wildwuchs und Unkraut auf den zu reinigenden Flächen. Der Einsatz von Herbiziden oder anderen chemischen Mitteln ist hierbei grundsätzlich nicht zulässig.

Soweit keine außergewöhnlichen Verschmutzungen eine sofortige Reinigung erforderlich machen, sind die betroffenen Straßenflächen nach Bedarf, mindestens jedoch einmal monatlich zu reinigen.

Der bei der Reinigung anfallende Kehricht ist ordnungsgemäß zu entsorgen. Er darf nicht in Straßenrinnen, Straßeneinläufe, Gräben oder öffentliche Abfallbehälter eingebracht werden.

Wir weisen darauf hin, dass Verstöße gegen die Straßenreinigungssatzung eine Ordnungswidrigkeit darstellen können. Wer seiner Reinigungspflicht nicht oder nicht ausreichend nachkommt oder bei der Unkrautbeseitigung unzulässige chemische Mittel einsetzt, handelt ordnungswidrig. Diese Verstöße können gemäß § 19 Thüringer Kommunalordnung in Verbindung mit § 17 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Das Ordnungsamt bittet alle Verpflichteten um die regelmäßige Erfüllung ihrer Reinigungspflichten und bedankt sich für die Unterstützung bei der Pflege und Sauberkeit unserer Ortsteile.

Ihre Stadtverwaltung An der Schmücke

Das Ordnungsamt