In der Stadt An der Schmücke ist zum 01.12.2023 die Stelle des
nach § 33 Absatz 2 Nr. 2 der Thüringer Kommunalordnung zu besetzen.
Zugleich soll der/die Bewerber/in (m/w/d) die Leitung des Ordnungsamtes übernehmen.
Die Stadt An der Schmücke ist eine Landgemeinde mit 6 Ortschaften und 2 erfüllenden Gemeinden am Eingang der Thüringer Pforte, direkt an der A71 gelegen. Durchzogen von Unstrut und gerahmt von der Hohen Schrecke bietet die kleine, junge Landgemeinde viele Entfaltungsmöglichkeiten.
Die Stellenbesetzung erfolgt entsprechend der Besoldung eines Beamten im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst. Der Dienstposten ist mit der Besoldungsgruppe A 12 (g. D.) Thüringer Besoldungsgesetz bewertet. Dieser ist als Vollzeitstelle ausgewiesen und ist nicht teilzeitgeeignet.
Informationen über die Stadtverwaltung An der Schmücke finden Sie im Internet unter www.stadtanderschmuecke.de.
Die Bewerbungsfrist endet am 31.08.2023. Weitere Informationen zur Stellenausschreibung finden Sie unter www.stadtanderschmuecke.de im Bereich „Aktuelles“.