hier: Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB
Der Stadtrat der Stadt An der Schmücke hat in seiner Sitzung am 25.11.2024 die Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Heldrungen/Oldisleben der Stadt An der Schmücke beschlossen und das gesetzlich erforderliche Planverfahren gemäß BauGB damit eingeleitet. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der mitveröffentlichten Planskizze ersichtlich.
Wesentliches Ziel der Planung
ist die planungsrechtliche Vorbereitung einer Photovoltaik- Freiflächenanlage in einer Größe von ca. 26,4 ha nordöstlich der Ortslage Braunsroda. Parallel zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaik-Freiflächenanlage in der Gemarkung Heldrungen“ der Stadt An der Schmücke.
In seiner Sitzung am 24.07.2025 hat der Stadtrat der Stadt An der Schmücke dem Planentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung inkl. Anlage und Umweltbericht zugestimmt und die Veröffentlichung der Planunterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB beschlossen.
Der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Heldrungen/Oldisleben der Stadt An der Schmücke, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung mit Anlage sowie dem Umweltbericht wird gemäß § 3 (2) BauGB zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Zeitraum
vom 18.08.2025 bis 19.09.2025
im Internet als Download unter der Adresse www.stadtanderschmuecke.de veröffentlicht.
https://www.stadtanderschmuecke.de/seite/404860/heldrungen.html
Als zusätzliches Informationsangebot werden die o.g. Planungsunterlagen im gleichen Zeitraum an nachfolgender Stelle innerhalb der Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt und können von jedermann eingesehen werden. Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten oder nach gesonderter Terminabsprache möglich:
| Ort: | Bauamt der Stadt An der Schmücke, Am Bahnhof 43, 06577 An der Schmücke (Heldrungen) | ||
| Montag: | geschlossen | ||
| Dienstag: | 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr | ||
| Mittwoch: | geschlossen | ||
| Donnerstag: | 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr | ||
| Freitag: | 9:00 - 11:00 Uhr | ||
Stellungnahmen können während der o.g. Frist von jedermann abgegeben werden. Die Übermittlung der Stellungnahmen sollte vorrangig auf elektronischem Wege an info@anderschmuecke.de erfolgen.
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich an die Stadt An der Schmücke, Am Bahnhof 43, 06577 An der Schmücke (Heldrungen) gesandt oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Stadt An der Schmücke unberücksichtigt bleiben können.
Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) UmwRG gemäß § 7 (3) Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen des Planverfahrens sind verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus:
Umweltbericht zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Heldrungen/Oldisleben der Stadt An der Schmücke mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und sonstigen Sachgüter sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen Bodenschutz/Altlasten, Geologie, Arten- und Naturschutz, Immissionsschutz, Wasserrecht, Bergrecht, archäologische Denkmalpflege, Ver- und Entsorgung.
Anlage: Übersichts- und Lageplan
gez. Schäffer
Bürgermeisterin