hier: Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB
Der Stadtrat der Stadt An der Schmücke hat in seiner Sitzung am 25.11.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Photovoltaik-Freiflächenanlage in der Gemarkung Heldrungen“ der Stadt An der Schmücke beschlossen und das gesetzlich erforderliche Planverfahren gemäß BauGB damit eingeleitet. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der mitveröffentlichten Planskizze ersichtlich.
Wesentliches Ziel der Planung
ist die planungsrechtliche Vorbereitung einer Photovoltaik- Freiflächenanlage in einer Größe von ca. 26,4 ha nordöstlich der Ortslage Braunsroda.
In seiner Sitzung am 24.07.2025 hat der Stadtrat der Stadt An der Schmücke dem Planentwurf des Bebau-ungsplanes mit Begründung und Umweltbericht zugestimmt und die Veröffentlichung der Planunterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB beschlossen. Außerdem wurde in der Sitzung beschlossen, dass das Planverfahren als vorhabenbezogener Bebauungsplan fortgeführt werden soll. Ein erforderlicher Durchführungsvertrag zur Umsetzung des Vorhabens zwischen der Stadt An der Schmücke und dem Vorhabenträger wird abgeschlossen.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaik-Freiflächenanlage in der Gemarkung Heldrungen“ der Stadt An der Schmücke, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung sowie dem Umweltbericht mit Grünordnungsplan, Artenschutzfachbeitrag und NATURA 2000 Erheblichkeitseinschätzung wird gemäß § 3 (2) BauGB zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Zeitraum
vom 18.08.2025 bis 19.09.2025
im Internet als Download unter der Adresse www.stadtanderschmuecke.de veröffentlicht.
https://www.stadtanderschmuecke.de/seite/404860/heldrungen.html
Als zusätzliches Informationsangebot werden die o.g. Planungsunterlagen im gleichen Zeitraum an nachfolgender Stelle innerhalb der Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt und können von jedermann eingesehen werden. Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten oder nach gesonderter Terminabsprache möglich:
| Ort: | Bauamt der Stadt An der Schmücke, Am Bahnhof 43, 06577 An der Schmücke (Heldrungen) | ||
| Montag: | geschlossen | ||
| Dienstag: | 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr | ||
| Mittwoch: | geschlossen | ||
| Donnerstag: | 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr | ||
| Freitag: | 9:00 - 11:00 Uhr | ||
Stellungnahmen können während der o.g. Frist von jedermann abgegeben werden. Die Übermittlung der Stellungnahmen sollte vorrangig auf elektronischem Wege an info@anderschmuecke.de erfolgen.
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich an die Stadt An der Schmücke, Am Bahnhof 43, 06577 An der Schmücke (Heldrungen) gesandt oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Stadt An der Schmücke unberücksichtigt bleiben können.
Folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen des Planverfahrens sind verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus:
Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage in der Gemarkung Heldrungen“ der Stadt An der Schmücke mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und sonstigen Sachgüter mit integriertem Grünordnungsplan, Artenschutzfachbeitrag und NATURA2000-Erheblichkeitseinschätzung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen Bodenschutz/Altlasten, Geologie, Arten- und Naturschutz, Immissionsschutz, Wasserrecht, Bergrecht, archäologische Denkmalpflege, Ver- und Entsorgung.
Anlage: Übersichts- und Lageplan
gez. Schäffer
Bürgermeisterin