Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 02.07.2024 (GVBl. S. 277, 288) hat der Stadtrat der Stadt An der Schmücke in der Sitzung am 26.05.2025 die folgende Hauptsatzung beschlossen:
Artikel 1 - Satzungsänderungen
§ 14 erhält folgende neue Fassung:
(1) Die ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten erhalten für die Dauer ihrer Tätigkeit folgende monatliche Aufwandsentschädigung:
| - | die Ortschaftsbürgermeister der Ortschaften nach § 4 dieser Satzung und nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 Satz 2 der Thüringer Verordnung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (ThürAufEVO), in der jeweils geltenden Fassung, folgende Beträge: | ||
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| - | Ortschaft Bretleben: | 745,00 Euro |
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| - | Ortschaft Gorsleben: | 745,00 Euro |
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| - | Ortschaft Hauteroda: | 385,00 Euro |
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| - | Ortschaft Heldrungen: | 995,00 Euro |
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| - | Ortschaft Hemleben: | 385,00 Euro |
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| - | Ortschaft Oldisleben: | 995,00 Euro |
Die Aufwandsentschädigung nach Satz 1 ist jährlich zu überprüfen. Übersteigt der Mindestbetrag nach § 1 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 4 der ThürAufEVO die festgesetzte Aufwandsentschädigung, ist diese neu festzusetzen.
Artikel 2 - Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
An der Schmücke, den 23.07.2025
Silvana Schäffer
Bürgermeisterin — - Siegel -
| Der Aufsichtsbehörde vorgelegt am: | 12.06.2025 |
| Von dieser gewürdigt am: | 25.06.2025 |
| Bekanntgemacht am: | 15.08.2025 |