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Amtsblatt der Stadt An der Schmücke
Ausgabe 8/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung der Stadt An der Schmücke

Planverfahren zur Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Heldrungen/Oldisleben der Stadt An der Schmücke

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 (1) BauGB und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB

Der Stadtrat der Stadt An der Schmücke hat in seiner Sitzung am 29.06.2026 die Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Heldrungen/Oldisleben der Stadt An der Schmücke beschlossen und das gesetzlich erforderliche Planverfahren gemäß BauGB damit eingeleitet. Der räumliche Geltungsbereich ist aus der mitveröffentlichten Planskizze ersichtlich. Gemäß § 2 (1) BauGB in der z.Z. gültigen Fassung wird dieser Beschluss hiermit bekannt gemacht.

Wesentliches Ziel der Planung

ist die planungsrechtliche Vorbereitung einer Campingplatznutzung auf deiner ca. 6.000m² großen Fläche, östlich angrenzend an das Naturschwimmbad Heldrungen. Parallel zur Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Campingplatz Naturschwimmbad Heldrungen“ der Stadt An der Schmücke.

Als umweltbezogene Informationen für das Planverfahren sind zur Zeit verfügbar: der Regionalplan Nordthüringen (RP-NT), die Offenlandbiotopkartierung, der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt An der Schmücke, der Vorentwurf des Umweltberichtes zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes, der Vorentwurf des parallel im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplanes „Campingplatz Naturschwimmbad Heldrungen“ mit Umweltbericht, Grünordnungsplan und Artenschutzfachbeitrag.

Auf Grund der zurzeit vorliegenden Erkenntnisse legt die Stadt An der Schmücke zur Berücksichtigung der Umweltbelange gemäß § 2 (4) Satz 2 BauGB den Umfang und den Detaillierungsgrad für die Ermittlung der umweltbezogenen Informationen dahingehend fest, dass folgende weiteren Ermittlungen oder Ausführungen im Rahmen des in Rede stehenden Planverfahrens vorgesehen sind: Fortschreibung des Umweltberichts sowie das Einholen der Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Fachbehörden.

Der Vorentwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Heldrungen/Oldisleben der Stadt An der Schmücke, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht wird gemäß § 3 (1) BauGB zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Zeitraum

vom 10.08.2026 bis 11.09.2026

im Internet als Download unter der Adresse www.stadtanderschmuecke.de veröffentlicht.

https://www.stadtanderschmuecke.de/seite/404860/heldrungen.html

Als zusätzliches Informationsangebot werden die o.g. Planungsunterlagen im gleichen Zeitraum an nachfolgender Stelle innerhalb der Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt und können von jedermann eingesehen werden. Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten oder nach gesonderter Terminabsprache möglich:

Ort:

Bauamt der Stadt An der Schmücke,

Am Bahnhof 43,

06577 An der Schmücke (Heldrungen)

Montag:

geschlossen

Dienstag:

9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch:

geschlossen

Donnerstag:

9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr

Freitag:

9:00 - 12:00 Uhr

Stellungnahmen können während der o.g. Frist von jedermann abgegeben werden. Die Übermittlung der Stellungnahmen sollte vorrangig auf elektronischem Wege an info@anderschmuecke.de erfolgen.

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich an die Stadt An der Schmücke, Am Bahnhof 43, 06577 An der Schmücke (Heldrungen) gesandt oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Stadt An der Schmücke unberücksichtigt bleiben können. Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) UmwRG gemäß § 7 (3) Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die gemäß § 3 (2) BauGB durchzuführende Öffentlichkeitsbeteiligung im o.a. Planverfahren ist hiervon nicht betroffen. Ort und Zeitpunkt dieser Veröffentlichung werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Anlage: Übersichts- und Lageplan

gez. Schäffer

Bürgermeisterin

 

 

Amtliche Bekanntmachung der Stadt An der Schmücke

Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Campingplatz Naturschwimmbad Heldrungen“ der Stadt An der Schmücke

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 (1) BauGB und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB

Der Stadtrat der Stadt An der Schmücke hat in seiner Sitzung am 29.06.2026 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Campingplatz Naturschwimmbad Heldrungen“ der Stadt An der Schmücke beschlossen und das gesetzlich erforderliche Planverfahren gemäß BauGB damit eingeleitet. Der räumliche Geltungsbereich ist aus der mitveröffentlichten Planskizze ersichtlich. Gemäß § 2 (1) BauGB in der z.Z. gültigen Fassung wird dieser Beschluss hiermit bekannt gemacht.

Wesentliches Ziel der Planung

ist die planungsrechtliche Vorbereitung einer Campingplatznutzung auf deiner ca. 6.000 m² großen Fläche, östlich angrenzend an das Naturschwimmbad Heldrungen.

Als umweltbezogene Informationen für das Planverfahren sind zur Zeit verfügbar: der Regionalplan Nordthüringen (RP-NT), die Offenlandbiotopkartierung, der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt An der Schmücke, der Vorentwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes, der Vorentwurf des Umweltberichtes mit Grünordnungsplan und Artenschutzfachbeitrag zum Bebauungsplan.

Auf Grund der zurzeit vorliegenden Erkenntnisse legt die Stadt An der Schmücke zur Berücksichtigung der Umweltbelange gemäß § 2 (4) Satz 2 BauGB den Umfang und den Detaillierungsgrad für die Ermittlung der umweltbezogenen Informationen dahingehend fest, dass folgende weiteren Ermittlungen oder Ausführungen im Rahmen des in Rede stehenden Planverfahrens vorgesehen sind: Fortschreibung des Umweltberichts mit Grünordnungsplan und Artenschutzfachbeitrag sowie das Einholen der Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Fachbehörden.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Campingplatz Naturschwimmbad Heldrungen“ der Stadt An der Schmücke, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung sowie dem Umweltbericht mit Grünordnungsplan und Artenschutzfachbeitrag wird gemäß § 3 (1) BauGB zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Zeitraum

vom 10.08.2026 bis 11.09.2026

im Internet als Download unter der Adresse www.stadtanderschmuecke.de veröffentlicht.

https://www.stadtanderschmuecke.de/seite/404860/heldrungen.html

Als zusätzliches Informationsangebot werden die o.g. Planungsunterlagen im gleichen Zeitraum an nachfolgender Stelle innerhalb der Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt und können von jedermann eingesehen werden. Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten oder nach gesonderter Terminabsprache möglich:

Ort:

Bauamt der Stadt An der Schmücke,

Am Bahnhof 43,

06577 An der Schmücke (Heldrungen)

Montag:

geschlossen

Dienstag:

9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch:

geschlossen

Donnerstag:

9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr

Freitag:

9:00 - 12:00 Uhr

Stellungnahmen können während der o.g. Frist von jedermann abgegeben werden. Die Übermittlung der Stellungnahmen sollte vorrangig auf elektronischem Wege an info@anderschmuecke.de erfolgen.

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich an die Stadt An der Schmücke, Am Bahnhof 43, 06577 An der Schmücke (Heldrungen) gesandt oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Stadt An der Schmücke unberücksichtigt bleiben können.

Die gemäß § 3 (2) BauGB durchzuführende Öffentlichkeitsbeteiligung im o.a. Planverfahren ist hiervon nicht betroffen. Ort und Zeitpunkt dieser Veröffentlichung werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Anlage: Übersichts- und Lageplan

gez. Schäffer

Bürgermeisterin