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Amtsblatt der Stadt An der Schmücke
Ausgabe 8/2026
Informationen aus den Ämtern
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Umsetzung des Online-Zugangs-Gesetzes:

 

elektronische Wohnsitzanmeldung und Online-Anträge im Standesamt

Das Online-Zugangs-Gesetz (OZG) verpflichtet alle Kommunen, ihre Leistungen auch als Online-Angebote bereitzustellen. Die Stadt An der Schmücke hat hierzu einen weiteren Schritt getan und hat ihre digitalen Möglichkeiten erweitert.

Konkret sind folgende Leistungen hinzugekommen:

1. elektronische Wohnsitzanmeldung

Die Anmeldung einer Haupt- oder alleinigen Wohnung ist ab sofort auch auf elektronischen Weg möglich. Benötigt wird hierzu ein BundID-Konto, welches Sie an gleicher Stelle anlegen können. Aktuell ist die An- und Abmeldung von Nebenwohnungen bzw. die Abmeldung bei Wegzug ins Ausland noch nicht möglich. Diese Funktionen sollen später ergänzt werden.

Sie finden die elektronische Wohnsitzanmeldung auf unserer Homepage www.stadtanderschmuecke.de unter Verwaltung -> Formularservice -> Meldewesen & Personaldokumente.

2. Ehe-Online: der digitale Weg zum Standesamt

Die (Vor-)Anmeldung der Eheschließung ist nun auch auf elektronischem Weg möglich. Hier stehen zwei Varianten zur Verfügung:

-

Anmeldung Eheschließung:

 

Dies können Sie nutzen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

 

o

beide Eheschließenden sind volljährig

 

o

beide sind deutsche Staatsangehörige und haben keine weitere Staatsangehörigkeit

 

o

beide wurden in Deutschland geboren bzw. die Geburt wurde in einem deutschen Geburtsregister eingetragen

 

o

beide sind ledig oder die vorherige Ehe wurde in Deutschland beurkundet und beendet

 

o

wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, muss die Geburt in einem deutschen Geburtsregister beurkundet worden sein

 

o

beide Eheschließenden benötigen ein BundID-Konto (kann im Antragsprozess angelegt werden)

-

Voranmeldung Eheschließung:

 

Erfüllen Sie eine der oben genannten Voraussetzungen nicht, dann können Sie unserem Standesamt hierüber Ihre Unterlagen zur Vorprüfung zusenden. Ein BundID-Konto wird nicht zwingend benötigt.

Es wird darauf hingewiesen, dass Wunschtermine und -heiratsorte unverbindlich sind. Diese sind erst mit Bestätigung durch das Standesamt fest reserviert.

Falls eine Eheurkunde benötigt wird, können Sie ab jetzt den Antrag auch elektronisch stellen. Berechtigt hierzu sind die Eheleute selbst, deren Eltern oder die Kinder/Enkel (mind. 18 Jahre alt). Andere Personen müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen. Ein BundID-Konto ist nicht notwendig.

Für Eheschließungen im Ausland wird oftmals ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt. Dieses kann jetzt elektronische beantragt werden. Voraussetzung ist, dass Sie volljährig sind, die deutsche Staatsangehörigkeit oder ein deutsches Personalstatut gem. Art. 5 EGBGB besitzen und über ein BundID-Konto verfügen. Das Ehefähigkeitszeugnis hat eine Gültigkeit von 6 Monaten ab Ausstellung.

Erfolgte eine Eheschließung im Ausland kann diese in einem deutschen Eheregister nachbeurkundet werden. Der Antrag ist jetzt elektronisch möglich. Voraussetzung ist die deutsche Staatsangehörigkeit und ein BundID-Konto.

Welche Unterlagen bei den jeweiligen Anträgen benötig werden, erfahren im jeweiligen Antragsprozess. Wird keine BundID genutzt, dann sind Identitätspapiere sowie ggf. Geburts- und Eheurkunden erforderlich.

Die Online-Anträge finden Sie auf unserer Homepage www.stadtanderschmuecke.de unter Verwaltung -> Formularservice -> Standesamt

Um dieses neue Angebot bereitstellen zu können, möchten wir uns herzlich beim Freistaat Thüringen und der Europäischen Union für die Finanzierung und Kostenübernahme bedanken. Ebenfalls bedanken möchten wir uns bei der Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg und beim Hessischen Innenministerium für die Entwicklung und Betreibung der Online-Anwendungen. Für die technische Unterstützung bei der Einführung gilt unser dank der Kommunalen Informationsverarbeitung Thüringen GmbH und der ekom21-KGRZ Hessen.

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