Die Stadtverwaltung informiert über eine Änderung der Verkehrsführung in der Ortschaft Heldrungen.
Ab sofort gilt an der Kreuzung Schloßstraße / Wallstraße eine neue Vorfahrtsregelung. In der Schloßstraße wurde das Verkehrszeichen 301 „Einfache Vorfahrt“ aufgestellt. Dieses Zeichen bedeutet, dass Fahrzeuge auf der Schloßstraße an der nächsten Kreuzung Vorfahrt haben.
Für Verkehrsteilnehmer, die aus der Wallstraße kommen, wurde das Verkehrszeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ angeordnet. Sie müssen künftig den Fahrzeugen auf der Schloßstraße Vorrang einräumen.
Die Stadtverwaltung bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die neue Beschilderung zu beachten und ihre Fahrweise entsprechend anzupassen. So kann die Sicherheit und ein reibungsloser Verkehrsablauf gewährleistet werden.