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Amtsblatt der Stadt An der Schmücke
Ausgabe 8/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Kommunale Wärmeplanung der Stadt An der Schmücke

 

mit den Gemeinden Etzleben und Oberheldrungen

Öffentliche Auslegung vom 10.08.2026 bis 18.09.2026.

Die Stadt An der Schmücke erstellt zurzeit eine Kommunale Wärmeplanung (KWP). Diese gilt auch für die Gemeinden Etzleben und Oberheldrungen, für die die Stadt als erfüllende Gemeinde tätig ist. Auf dieser Seite erfahren Sie, was die Kommunale Wärmeplanung ist, warum sie für unsere Kommunen wichtig ist, wie sie abläuft und wie Sie sich als Bürgerinnen und Bürger einbringen können.

Was ist die Kommunale Wärmeplanung?

Eine sichere und klimafreundliche Wärmeversorgung gehört zu den großen Aufgaben der Energiewende. Auf die Wärme entfällt in Deutschland mehr als die Hälfte des gesamten Energieverbrauchs, und sie verursacht einen erheblichen Teil der CO₂-Emissionen.

Seit dem 1. Januar 2024 gilt das Wärmeplanungsgesetz (WPG). Es verpflichtet alle Kommunen, einen kommunalen Wärmeplan aufzustellen. Damit soll frühzeitig geklärt werden, wie sich die Wärmeversorgung vor Ort langfristig effizient, umweltfreundlich und bezahlbar gestalten lässt. Im Mittelpunkt stehen erneuerbare Energien und die Nutzung vorhandener Abwärme.

Der Wärmeplan ist ein strategisches Instrument. Er verpflichtet niemanden unmittelbar zu einer Maßnahme und schreibt für einzelne Gebäude kein bestimmtes Heizsystem vor.

Aktuelle Phase: Eignungsprüfung

In der Eignungsprüfung wird früh geklärt, welche Versorgungsoptionen für die einzelnen Teilgebiete in Frage kommen und welche nicht. Im Blick sind vor allem die Gebiete, die sich voraussichtlich nicht für ein Wärmenetz oder ein Wasserstoffnetz eignen. Für sie wird geprüft, ob eine verkürzte Wärmeplanung der bessere Weg ist. Grundlage sind die Vorgaben aus § 14 Wärmeplanungsgesetz sowie eine Analyse der Siedlungsstruktur, der Flächennutzung und der vorhandenen Netzdaten.

Ergebnis der Eignungsprüfung: das zeigen die Karten

Die Ergebnisse sind in zwei Karten dargestellt. Eine Übersichtskarte zeigt das gesamte Plangebiet mit den Ortsteilen der Stadt An der Schmücke sowie den Gemeinden Etzleben und Oberheldrungen. Eine Detailkarte stellt die größeren Siedlungsbereiche genauer dar. Beide Karten unterscheiden zwei Gebietstypen:

Hinweis: Es handelt sich um einen Entwurf. Die Einordnung kann sich durch eingehende Stellungnahmen und im weiteren Verlauf der Planung noch ändern.

Was bedeutet das Ergebnis für Sie?

Die Eignungsprüfung trifft eine Einschätzung für ganze Gebiete, nicht für einzelne Häuser. Sie verpflichtet Sie zu keiner bestimmten Heizungslösung und gibt für Ihr Gebäude kein Heizsystem vor. In den rot dargestellten Gebieten ist ein Anschluss an ein Wärme- oder Wasserstoffnetz nach heutigem Stand sehr unwahrscheinlich; die Wärme wird dort überwiegend über dezentrale Lösungen kommen, zum Beispiel über Wärmepumpen. In den grün dargestellten Gebieten prüfen wir eine leitungsgebundene Versorgung in den nächsten Schritten genauer.

Ihre Beteiligung:

Nach dem Wärmeplanungsgesetz können Sie den Entwurf der Eignungsprüfung einsehen und dazu Fragen stellen.

Zeitraum der Auslegung: 10.08.2026 bis 18.09.2026

Wo Sie den Entwurf einsehen können: online unter https://www.stadtanderschmuecke.de/seite/840152/kommunale-w%C3%A4rmeplanung.html

So geben Sie Ihre Fragen ab: schriftlich an

 

Stadt An der Schmücke, Am Bahnhof 43, 06577 An der Schmücke

 

oder per E-Mail an: j.pfannmoeller@anderschmuecke.de

Frist für Fragenabgabe :18.09.2026

Alle Fragen, die fristgerecht eingehen, prüfen wir und beziehen sie in die weitere Wärmeplanung ein.

Verantwortliche Stelle und Kontakt

Verantwortlich für die Kommunale Wärmeplanung ist die Stadt An der Schmücke. Sie ist zugleich erfüllende Gemeinde für Etzleben und Oberheldrungen. Die Durchführung der Wärmeplanung erfolgt durch die Arete GmbH.