Zu der nicht öffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Oberheldrungen am 02.10.2025 um 19.00 Uhr in Oberheldrungen.
Versammlungsraum/ Schule.
Einlass 17.00 Uhr.
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Verlesung der Tagesordnung |
| 3. | Bericht des Jagdpächter |
| 4. | Bericht des Kassenführer für 23/24 und 24/25 |
| 5. | Bericht der Revisionskommission 23/24 und 24/25 |
| 6. | Diskussion |
| 7. | Beschlussfassung |
| 8. | Beschluss 23/24 und 24/25 über die Ergebnisverwendung |
| 9. | Beschluss 23/24 und 24/25 Entlastung des Jagdvorsteher, des Vorstandes und des Kassenführer |
| 10. | Wahlvorschläge zur Neuwahl des Vorstandes |
| 11. | Wahl des Vorstandes |
Anmerkung
Bei Verhinderung kann sich der Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durcheine in seinem Dienst stehende Person oder durch einen volljährigen der derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen.
Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich.
Um unser Jagdkataster ordentlich führen zu können, bitten wir alle Jagdgenossen, Veränderungen am Eigentum der jagdbaren Fläche in Form eines Grundbuchauszuges uns mitzuteilen.
Oberheldrungen, den 10.09.2025
Der Jagdvorstand