Der Gemeinderat der Gemeinde Reichenbach hat in seiner Sitzung am 25.11.2019 mit Beschluss-Nr. BVGR04/016/2019 die Anpassung der Elternbeiträge für den Besuch des Kindergartens in Reichenbach beschlossen.
Die Anpassung der Elternbeiträge für den Besuch des Kindergartens in Reichenbach wird hiermit öffentlich bekannt gemacht und tritt rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft.
Gleichzeitig wird die Anlage 2 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Reichenbach vom 29.09.2018 außer Kraft gesetzt.
Höhe der monatlichen Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätte in Trägerschaft der Gemeinde Reichenbach bei einem Betreuungsumfang bis 10 h
Altersgruppen | 1 - 3 Jahre | über 3 Jahre |
bei einem Kind | 225,00 EUR | 205,00 EUR |
Für das zweite Kind in der Einrichtung | 205,00 EUR | 165,00 EUR |
Für das dritte Kind und mehr in der Einrichtung | keine Gebühr | keine Gebühr |
Die Berechnung erfolgt nach dem gewählten Betreuungsumfang (§ 8 Abs. 3 ThürKitaG). Die Ermäßigung nach der Anzahl der Kinder gilt immer für das älteste Kind.
Bei einer Betreuungszeit von mehr als 10 h wird die in der Tabelle gestaffelte Gebühr für jedes in der Einrichtung betreute Kind um 20 EUR erhöht.
Für die Eingewöhnungszeit (1 Monat) wird die in der Tabelle gestaffelte Gebühr um 50% verringert.
Reichenbach, 25.01.2020
Steingrüber — Siegel
Bürgermeister