Aufgrund des § 19 Abs. 1 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der aktuellen Fassung und der §§ 2, 7 und 21b des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der aktuellen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Reichenbach in seiner Sitzung am 14.12.2020 die folgende 1. Änderungssatzung beschlossen:
Artikel 1
§ 12 - Inkrafttreten- wird wie folgt geändert:
(1) Diese Satzung findet ausschließlich Anwendung auf Straßenausbaumaßnahmen, deren sachliche Beitragspflicht bis einschließlich 31.12.2018 entstanden ist.
(2) Diese Änderung der Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Reichenbach, 30.01.2021
(im Original gezeichnet und gesiegelt)
Steingrüber
Bürgermeister
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Reichenbach unter der Angabe der Gründe schriftlich geltend gemacht werden.
Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
Diese Belehrung gilt für die o.g. Satzung.