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Hermsdorfer Amtsblatt
Ausgabe 1/2023
Amtlicher Teil
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Informationen aus Reichenbach

In der Gemeinderatssitzung am 19.12.2022 wurden folgende öffentliche Beschlüsse gefasst:

BV04/014/2022

1. Änderung der Hauptsatzung vom 14.07.2022

Der Gemeinderat der Gemeinde Reichenbach beschließt die 1. Änderung der Hauptsatzung vom 14.07.2022.

Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.

BV04/015/2022

Umwandlung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Reichenbach in eine Entgeltordnung

Der Gemeinderat beschließt die Umwandlung des öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnisses bei der Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Reichenbach in ein privatrechtliches Rechtsverhältnis im Rahmen einer Entgeltordnung.

Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.

BV04/016/2022

Aufhebungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Reichenbach vom 29.09.2018

Der Gemeinderat beschließt die Aufhebungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Reichenbach vom 29.09.2018 in der vorliegenden Form.

Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.

BV04/017/2022

Entgeltordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung der Kindertageseirichtung „Reichenbacher Rasselbande“ in kommunaler Trägerschaft der Gemeinden Reichenbach

Der Gemeinderat beschließt, die als Anlage angefügte Entgeltordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung der Kindertageseinrichtung „Reichenbacher Rasselbande“ in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Reichenbach.

Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.

BV04/018/2022

Teilerlass auf die Elterngebühren für die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätte der Gemeinde Reichenbach

Der Gemeinderat beschließt, für Kinder mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Reichenbach, welche die kommunale Kindertagesstätte besuchen, einen Teilerlass auf die festgelegten Benutzungsgebühren (Betreuung) i.H. v. 20,- EUR je Kind und Monat zu gewähren. Der Zuschuss pro Kind und Monat wird nur gewährt wenn die Erziehungsberechtigten auch die Kostenträger der Kita-Gebühren sind.

Der Beschluss tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.