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Hermsdorfer Amtsblatt
Ausgabe 1/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Stadt Hermsdorf:

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch zum Bebauungsplanverfahren „Sondergebiete großflächiger Einzelhandel und Gewerbegebiete zwischen Bundesautobahn A9, Schleifreisener Weg, Rodaer Straße und Am Straßenteich sowie beidseitig der Straße Am Globus - 1. Änderung“, vormals „Sondergebiet zur Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandels, Gewerbegebiet und Mischgebiet“ der Stadt Hermsdorf vom 12.02.1992

Der Stadtrat der Stadt Hermsdorf hat in seiner Sitzung am 12.12.2022 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

„Der Stadtrat der Stadt Hermsdorf beschließt die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt durch Auslegung der Entwürfe der Planunterlagen.“

Die den Gegenstand der Planung bildende 1. Änderung des Bebauungsplans erfolgt, um die planungsrechtlichen Verhältnisse im Plangebiet zu ordnen und im Wesentlichen an den bereits realisierten Bestand anzupassen. Die bestehenden gewerblichen Nutzungen und Einzelhandelsnutzungen sollen gesichert werden. Die zulässigen Einzelhandelsnutzungen bzw. bereits bestehenden Einzelhandelsbetriebe sollen erstmals Reglementierungen zur zulässigen Verkaufsfläche unterworfen werden, um zur Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche beizutragen.

Die Änderung des Bebauungsplans verfolgt somit den Zweck, die planungsrechtlichen Verhältnisse dem Bestand entsprechend durch Festsetzungen abzubilden. Zudem bestehen Bestrebungen des ansässigen SB-Warenhauses der Firma Globus und des Bau- und Gartenmarktes der Firma Globus, Sortimentsänderungen und im Falle des Bau- und Gartenmarktes eine geringfügige Erweiterung der Verkaufsfläche in der Freifläche vorzunehmen. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Grundlage für diese Änderungen schaffen. Das Bebauungsplanverfahren ist in diesem Zusammenhang auch erforderlich, da die angestrebten Änderungen der bestandskräftigen Nutzungen nicht innerhalb der Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans realisierbar sind.

Das Plangebiet ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.

Die Öffentlichkeit kann sich über die Planung, die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung bei der Stadt Hermsdorf unterrichten und sich in der Zeit vom 06.02.2023 bis einschließlich 07.03.2023 zur Planung äußern.

Folgende umweltbezogene Informationen liegen bereits vor:

Artenschutzrechtliche Prüfung vom Juli 2022: mit Informationen und Aussagen zu potenziell betroffenen Arten;

Schallimmissionsprognose vom 26.09.2022: mit Informationen und Aussagen zu den Auswirkungen auf den Menschen und die menschliche Gesundheit (insbesondere Lärm);

Umweltbericht zum Entwurf vom 13.10.2022: Für die Belange des Umweltschutzes wird im Bauleitplanverfahren eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet sind. Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung des Bebauungsplans und enthält Informationen und Aussagen zu den Auswirkungen auf bzw. zu Tiere / Pflanzen / biologische Vielfalt / Artenschutz, Flächen, Boden, Wasser, Menschen / menschliche Gesundheit / Bevölkerung, Klima, Luft, Landschaftsbild / Erholung / Schutzgebiete, Kulturelles Erbe /Sachgüter und die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern;

Stellungnahme des Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis vom 03.02.2022: mit Informationen und Aussagen zu Immissionen, Natur- und Artenschutz, Wasser.

Stellungnahme der Thüringer Landesanstalt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz vom 31.01.2022: mit Informationen und Aussagen zu Naturschutz und Landschaftspflege, Wasser, Immissionen, Störfällen und Geologie;

Stellungnahme des Zweckverbandes zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Gemeinden im Thüringer Holzland vom 17.01.2022: mit Informationen und Aussagen zu Wasser.

Stellungnahme der Arbeitsgruppe Artenschutz Thüringen e. V. vom 04.02.2022: mit Informationen und Aussagen zum Artenschutz.

Die Entwürfe der Planunterlagen (Geltungsbereich des Bebauungsplans (Übersichtsplan), Entwurf Bebauungsplan, Entwurf Begründung des Bebauungsplans (Teil 1 und Teil 2), Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP), Auswirkungsanalyse, Schallimmissionsprognose) sowie die umweltbezogenen Informationen liegen im genannten Zeitraum

in der Bauabteilung (2. Dachgeschoss) der Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf, Am Alten Versuchsfeld 1, 07629 Hermsdorf während der üblichen Dienststunden

Montag:

09.00 Uhr - 12.00 Uhr

Dienstag:

09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.30 Uhr

Donnerstag:

09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.30 Uhr

Freitag:

09.00 Uhr - 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht aus.

Die Planunterlagen können im genannten Zeitraum auch auf der Homepage der Stadt Hermsdorf unter www.vg-hermsdorf.de abgerufen und eingesehen werden.

Hinweis: Aufgrund der aktuellen Thüringer Verordnung zur Verlängerung und Änderung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 bitten wir um eine telefonische Anmeldung zur Einsichtnahme, um Wartezeiten zu vermeiden.

Telefonische Anmeldung ist unter folgenden Telefonnummern möglich:

Bauabteilung 036601/57730, /57732, /57735, /57733, /57736 oder

Sekretariat 036601/57711

Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehende Beschluss des Stadtrates der Stadt Hermsdorf wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Hermsdorf, den 10.01.2023

Der Bürgermeister

gez. Benny Hofmann