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Hermsdorfer Amtsblatt
Ausgabe 1/2023
Amtlicher Teil
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Vorabinfo Schöffenwahl

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit von 2024 - 2028 gewählt. Als Schöffen werden die ehrenamtlichen Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit bei der Strafgerichtsbarkeit der Amts- und Landgerichte bezeichnet. Ziel des Schöffenamtes soll die Teilnahme an den Entscheidungen der Gerichte gegenüber Angeklagten, Geschädigten und der Öffentlichkeit sein. Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt und kann nur von Deutschen versehen werden. Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.schoeffenwahl.de.

Bis zum 01. Februar 2023 gibt der Präsident des Landgerichtes die erforderliche Zahl von Haupt- und Hilfsschöffen für die Schöffengerichte und die Strafkammern des Landgerichtes bekannt.

Jedermann und Vereinigungen jeder Art können jeden, der die Voraussetzungen erfüllt, zur Aufnahme in die Vorschlagsliste benennen, Selbstnennungen sind zulässig. Erklärungen zur Aufnahme in die Vorschlagslisten für die Wahl als Schöffe liegen ab sofort in Ihren Gemeinden und bei der Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf für Sie bereit, können aber auch auf der oben angegebenen Internetseite heruntergeladen werden.

Ihre Ansprechpartner in der Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf:

Frau Möbius:

- Tel.: - 57710

Frau Stahl:

- Tel.: - 57715

E-Mail:

info@vg-hermsdorf.de

Nach Vorlage der erforderlichen Zahl von Haupt- und Nebenschöffen informieren wir in einem der nächsten Amtsblätter unter anderem über den aktuellen Stand, persönliche Voraussetzungen sowie den Rechten und Pflichten der Schöffen.

Möbius

Gemeinschaftsvorsitzende