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Hermsdorfer Amtsblatt
Ausgabe 1/2023
Amtlicher Teil
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Haushaltsplan Stadt Hermsdorf 2023 mit 33.648.200 Euro beschlossen

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes beträgt 13.340.300 EUR und somit rund 1,1 Mio. EUR mehr als im Planungsjahr 2022. Die Einnahmen des Verwaltungshaushaltes beziehen sich auf Steuern, allgemeine Zuweisungen, Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb und sonstige Finanzeinahmen.

Der Hebesatz der Gewerbesteuer bleibt weiterhin stabil bei 385 Prozentpunkten wie in den zurückliegenden Jahren. Der Hebesatz für Grundsteuern weiterhin stabil bei 280 Prozent (land- u. forstwirtschaftliche Betriebe) (A) und bei 390 Prozent (sonstige Grundstücke) (B).

Eine weitere große Einnahmeposition im Verwaltungshaushalt sind Zuweisungen vom Land i. H. v. 1.212,5 TEUR. Dieser Betrag entfällt dabei auf die Landespauschalen gem. §§ 25, 30 ThürKitaG zur Finanzierung der Kindertagesbetreuung. Jedoch ist die Kindertagesbetreuung damit nicht ausfinanziert.

Zu den sonstigen Finanzeinnahmen zählen u. a. Gewinnanteile aus Beteiligungen der Stadt sowie Konzessionsabgaben i. H. v. 401.400 EUR.

Aus der nachfolgenden Grafik sind die größten Einnahmen des Verwaltungshaushaltes zu entnehmen:

Eine große Ausgabeposition des Verwaltungshaushaltes sind die Personalkosten, die mit einer Gesamtsumme von 2.712,3 TEUR im Haushalt 2023 veranschlagt sind.

Der sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand spiegelt sich in einem Gesamtbetrag von 2.624,3 TEUR im Haushalt wieder. Dies betrifft im Wesentlichen die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen sowie die Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens in Höhe von 195 TEUR, die Anschaffung und Unterhaltung von Geräten und sonstigen Ausstattungs- bzw. Ausrüstungsgegenständen in Höhe von 83,5 TEUR, die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen in Höhe von 681,4 TEUR, die Haltung von Fahrzeugen in Höhe von 87,5 TEUR, besondere Aufwendungen für Bedienstete sowie weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben in Höhe von 510,5 TEUR sowie Steuern und weitere Geschäftsausgaben in Höhe von 382,6 TEUR. Kalkulatorische Kosten sind mit 494 TEUR veranschlagt.

Ausgaben für nicht investive Zuweisungen und Zuschüsse sind mit einer Gesamtsumme von 2.306,4 TEUR im Haushaltsplan verankert.

Für die Kreisumlage wurden 3.801,8 TEUR und für die Schulumlage 189 TEUR in den Haushalt eingestellt. Dabei wurde auf den vom Kreis beschlossenen Umlagewert abgestellt.

Für die Umlage an die Verwaltungsgemeinschaft wurden 1.095,1 TEUR (136,00 EUR je Einwohner) und für die Standesamt-Umlage 32 TEUR geplant. Die Gewerbesteuerumlage beträgt 445,4 TEUR.

Die nachfolgende Grafik stellt die wesentlichen Ausgaben des Verwaltungshaushaltes bildlich dar:

Das Volumen des Vermögenshaushaltes beträgt 20.307,9 TEUR.

Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt erfolgt i. H. v. 141,2 TEUR.

Die Zuweisungen aus Fördermitteln setzen sich wie folgt zusammen:

Für die grundhafte Sanierung der Schulstraße wurden Zuweisungen für Straßenausbaubeiträge vom Land i. H. v. 115 TEUR veranschlagt.

Die größten Einnahmepositionen des Vermögenshaushaltes beruhen auf der Finanzierungs- und Durchführungsvereinbarung mit der LEG zur Erschließung des neuen Gewerbe-/ Industriegebietes „Ost III“. Hierfür wurden Einnahmen i. H. v. 17.375.800 EUR in 2023 eingeplant.

Im Vermögenshaushalt wurde der Vermögenserwerb mit 194,5 TEUR aufgenommen. Für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens wurden insgesamt 191,5 TEUR geplant. Ausgabemittel für Baumaßnahmen werden im Haushaltsjahr 2023 i. H. v. 2.365 TEUR für folgende wesentliche Baumaßnahmen (inkl. Planungskosten) gebunden:

Die größte Ausgabeposition des Vermögenshaushaltes mit einem Ansatz von 17.375.800 EUR betrifft die Erschließung des neuen Gewerbe-/ Industriegebietes „Ost III“. Die Region um das Hermsdorfer Kreuz ist ein gefragter Wirtschaftsstandort. Mit der Erschließung dieses neuen Gewerbegebietes kommt die Stadt Hermsdorf dieser Entwicklung entgegen. Mit Abschluss des Umlegungsverfahrens können weitere Investitionen zur Erschließung von Gewerbeflächen erfolgen. Zielführend können hier zusätzliche Gewerbesteuereinnahmen erwirtschaftet werden.

Für die ordentliche Tilgung von Krediten wurde ein Betrag in Höhe von 232,2 TEUR eingestellt.

Hofmann

Bürgermeister