Der Gemeinderat der Gemeinde St. Gangloff hat in seiner Sitzung am 21.12.2022 mit Beschluss - Nr. BV05/022/2022 die Hauptsatzung beschlossen.
Die Hauptsatzung der Gemeinde St. Gangloff wurden dem Landratsamt des Saale - Holzland - Kreises als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde zur Prüfung vorgelegt.
Die Würdigung der Hauptsatzung der Gemeinde St. Gangloff liegt mit Schreiben vom 11.01.2023 (Posteingang 16.01.2023) vor.
Die Hauptsatzung der Gemeinde St. Gangloff wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
(im Original gezeichnet und gesiegelt)
St. Gangloff, 16.01.2023
Wiedenhöft
Bürgermeister