Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. S. 113ff.) hat der Gemeinderat der Gemeinde St. Gangloff in der Sitzung am 21.12.2022 die folgende Aufhebungsatzung beschlossen:
Artikel 1
Die Satzung über die Entschädigung sowie den Ersatz von Auslagen bei der Ausübung von Ehrenämtern bei Wahlen der Gemeinde St. Gangloff vom 06.05.2002 wird aufgehoben.
Artikel 2
Diese Aufhebungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
(im Original gezeichnet und gesiegelt)
St. Gangloff, 16.01.2023
Wiedenhöft
Bürgermeister
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde St. Gangloff unter der Angabe der Gründe schriftlich geltend gemacht werden.
Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
Diese Belehrung gilt für die o.g. Satzung.