Der Gemeinderat der Gemeinde St. Gangloff hat in seiner Sitzung am 21.12.2022 mit Beschluss - Nr. BV05/023/2022 die Aufhebungssatzung zur Satzung über die Entschädigung sowie den Ersatz von Auslagen bei der Ausübung von Ehrenämtern bei Wahlen der Gemeinde St. Gangloff beschlossen.
Die Aufhebungssatzung zur Satzung über die Entschädigung sowie den Ersatz von Auslagen bei der Ausübung von Ehrenämtern bei Wahlen der Gemeinde St. Gangloff wurden dem Landratsamt des Saale-Holzland -
Kreises als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde zur Prüfung vorgelegt.
Die Würdigung der Aufhebungssatzung zur Satzung über die Entschädigung sowie den Ersatz von Auslagen bei der Ausübung von Ehrenämtern bei Wahlen der Gemeinde St. Gangloff liegt mit Schreiben
vom 11.01.2023 (Posteingang 16.01.2023) vor.
Die Aufhebungssatzung zur Satzung über die Entschädigung sowie den Ersatz von Auslagen bei der Ausübung von Ehrenämtern bei Wahlen der Gemeinde St. Gangloff wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
St. Gangloff, 16.01.2023
(im Original gezeichnet und gesiegelt)
Wiedenhöft
Bürgermeister