Auf der Grundlage des § 31 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) und der vom Thüringer Mi- nisterium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz eingeführten Richtlinie zur naturnahen Unterhaltung und zum Ausbau von Fließgewässern werden in der Zeit
vom 01. April 2024 bis 30. September 2024
im Auftrag des Gewässerunterhaltungsverbandes Weiße Elster/Saarbach, im gesamten Verbandsgebiet (siehe dazu www.guv-wesa.de) Pflegemaßnahmen an den Gewässern 2. Ordnung durchgeführt.
Gemäß § 41 Abs. (1) Wasserhaushaltsgesetz (WHG) haben die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der am Gewässer anliegenden Grundstücke, das Betreten sowie die vorübergehende Benutzung der Grundstücke durch die Beauftragten zu dulden. Durch die Anlieger ist die freie Zugänglichkeit der Gewässerrandstreifen zu gewährleisten.
Als Gewässerrandstreifen gelten nach § 29 ThürWG in Verbindung mit § 38 WHG die an ein Gewässer landseits der beiden Böschungsoberkanten angrenzenden Flächen. Diese betragen innerhalb bebauter Ortsteile jeweils fünf Meter und im Außenbereich jeweils 10 Meter.
Gemäß § 41 Abs. (1) WHG haben die Inhaber von Rechten und Befugnissen an Gewässern zu dulden, dass die Benutzung vorübergehend behindert oder unterbrochen wird, soweit es zur Unterhaltung des Gewässers erforderlich ist.
Die Termine zu den geplanten Verbandsschauen finden Sie auf unserer Webseite.
Gewässerunterhaltungsverband
Weiße Elster/Saarbach
Köstritzer Weg 14
07548 Gera
Telefon: 0365 77349722
E-Mail: info@guv-wesa.de