Der Gemeinderat der Gemeinde Schleifreisen hat in seiner Sitzung am 14.12.2023 mit Beschluss Nr.BV02/027/2023 die Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Schleifreisen beschlossen.
Die Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Schleifreisen wurden dem Landratsamt des Saale-Holzland-Kreises als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde zur Prüfung vorgelegt.
Die Eingangsbestätigung sowie die Genehmigung zur vorzeitigen Bekanntmachung liegen mit Schreiben vom 04.01.2024 vor.
Die Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Schleifreisen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Schleifreisen, den 08.01.2024
T e l l e r — (im Original gezeichnet und gesiegelt)
Bürgermeister