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Hermsdorfer Amtsblatt
Ausgabe 1/2024
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Schleifreisen - Haushaltssatzung der Gemeinde Schleifreisen für das Haushaltsjahr 2024

Haushaltssatzung

der Gemeinde Schleifreisen für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des § 55 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Gemeinde Schleifreisen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt 2024

in den Einnahmen und Ausgaben mit

557.600 €

und im Vermögenshaushalt 2024

in den Einnahmen und Ausgaben mit

455.300 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)

300 v.H.

für sonstige Grundstücke (B)

390 v.H.

2.

Gewerbesteuer

395 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird für 2024 auf 92.900 € festgesetzt.

§ 6

Als Anlage gilt der Stellenplan.

§ 7

Als erheblich im Sinne des § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO gilt ein Betrag, wenn er 44.000 € der Gesamtausgaben übersteigt.

§ 8

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1.Januar 2024 in Kraft

Gemeinde Schleifreisen, den 11.01.2024

Teller — (im Original gezeichnet und gesiegelt)

Bürgermeister

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Schleifreisen unter der Angabe der Gründe schriftlich geltend gemacht werden.

Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

Diese Belehrung gilt für die o.g. Satzung.