Der Gemeinderat der Gemeinde St. Gangloff hat in seiner Sitzung am 05.12.2023 mit Beschluss - Nr. BV05/018/2023 die Friedhofssatzung beschlossen.
Die Friedhofssatzung der Gemeinde St. Gangloff wurde dem Landratsamt des Saale - Holzland - Kreises als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde zur Prüfung vorgelegt.
Die Genehmigung zur Bekanntmachung der Friedhofssatzung der Gemeinde St. Gangloff liegt vor.
Die Friedhofssatzung der Gemeinde St. Gangloff wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
St. Gangloff, 12.01.2024
Wiedenhöft — (im Original gezeichnet und gesiegelt)
Bürgermeister