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Hermsdorfer Amtsblatt
Ausgabe 1/2024
Amtlicher Teil
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Informationen aus dem Einwohnermeldeamt

Wichtige Änderungen und Hinweise im Kurzüberblick

Kinderreisepässe:

Für Kinder unter 12 Jahren kann seit dem 01.01.2024 ausschließlich ein Reisepass oder ein Personalausweis werden. Kinderreisepässe dürfen aufgrund gesetzlicher Neuregelungen nicht mehr ausgestellt werden.

Alle bestehenden Kinderreisepässe bleiben jedoch bis zum jeweiligen Ablaufdatum gültig.

Welches Dokument im Einzelfall benötigt wird, richtet sich nach dem jeweiligen Reiseziel. Hierzu stehen Ihnen bei Fragen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Einwohnermeldeamtes gern zur Verfügung.

Gebührenanpassungen:

Für Personen unter 24 Jahren werden für die Dokumente bei einer Gültigkeitsdauer von 6 Jahren folgende Gebühren erhoben:

Reisepass:

37,50 €

Personalausweis:

22,80 €

Für Personen über 24 Jahren werden für die Ausstellung eines Reisepasses folgende Gebühren erhoben:

Reisepass:

70,00 €