Aufgrund des § 55 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Gemeinde Schleifreisen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt 2025 | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 645.800 € |
| und im Vermögenshaushalt 2025 | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 163.600 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
| für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) | 300 v.H. |
| für sonstige Grundstücke (B) | 390 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 395 v.H. |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird für 2025 auf 107.600 € festgesetzt.
§ 6
Als Anlage gilt der Stellenplan.
§ 7
Als erheblich im Sinne des § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO gilt ein Betrag, wenn er 44.000 € der Gesamtausgaben übersteigt.
§ 8
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1.Januar 2025 in Kraft
Gemeinde Schleifreisen, den 09.01.2025
(im Original gezeichnet und gesiegelt)
Teller
Bürgermeister
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Schleifreisen unter der Angabe der Gründe schriftlich geltend gemacht werden.
Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
Diese Belehrung gilt für die o.g. Satzung.