Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Stadt Hermsdorf folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen | 15.423.500 EUR |
| und Ausgaben mit | 15.423.500 EUR |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen | 2.162.900 EUR |
| und Ausgaben mit | 2.162.900 EUR |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze)für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 280 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 390 v.H. |
| c) | für baureife Grundstücke (Grundsteuer C) | 700 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 385 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.570.500 EUR festgesetzt.
§ 6
Als Anlage gilt der Stellenplan.
§ 7
Als erheblich im Sinne des § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO gilt ein Betrag von 100.000 EUR.
§ 8
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1.Januar 2025 in Kraft.
| Hermsdorf, 10.01.2025 |
| (im Original gezeichnet und gesiegelt) |
| Ort, Datum |
| Hofmann Bürgermeister |
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt Hermsdorf unter der Angabe der Gründe schriftlich geltend gemacht werden.
Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
Diese Belehrung gilt für die o.g. Satzung.