Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501), in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003, zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 02. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) sowie des § 33 des Thüringer Bestattungsgesetzes vom 19. Mai 2004 (GVBl. S. 505 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 02. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 284) hat der Gemeinderat der Gemeinde Mörsdorf in seiner Sitzung am 15.12.2025 folgende 1. Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Mörsdorf beschlossen:
§ 17 Absatz 4
Über den bestatteten Urnen ist ein Steinkissen mit den Maßen 0,40 m x 0,30 m anzuordnen, auf dem Ruf- und Familienname sowie das Geburts- und das Todesdatum der verstorbenen Personen vermerkt sind. Das Steinkissen muss aus Hartgestein und als Liege-Pultstein gefertigt sein. Die Stärke muss 8 cm vorn und 12 cm hinten betragen.
§ 35 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Mörsdorf, den 20.01.2026
- im Original gezeichnet und gesiegelt -
Dr. med. Schneider
Bürgermeisterin
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Mörsdorf unter der Angabe der Gründe schriftlich geltend gemacht werden.
Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
Diese Belehrung gilt für die o. g. Satzung.