Aufgrund des § 55 Thüringer Kommunalordnung erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit | 2.050.100 EUR |
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit | 203.900 EUR |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Der nicht gedeckte Finanzbedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird auf 1.242.000 EUR festgesetzt. Die Verwaltungsgemeinschaftsumlage wird demnach auf 115,00 EUR je Einwohner festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 341.683 EUR festgesetzt.
§ 6
Als Anlage gilt der Stellenplan.
§ 7
Als erheblich im Sinne des § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO gilt ein Betrag, wenn er 6 % der Gesamtausgaben übersteigt.
§ 8
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2019 in Kraft.
Hermsdorf, den 27.10.2018
Möbius
Gemeinschaftsvorsitzende⇔(Siegel)
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gengenüber der Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf unter der Angabe der Gründe schriftliche geltend gemacht werden.
Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.